Streit vor Wahl der drei Beigeordneten
Am Dienstag sollen Patrick Anders (Erster Beigeordneter), Petra Cremer (Stadtentwicklung und Mobilität) sowie Professor Bert Wagener (Umwelt und Digitalisierung) gewählt werden. Der Bürgermeister sprach Empfehlungen aus.
RATINGEN Am kommenden Dienstag, 5. Oktober, werden ab 16 Uhr im Rat (Ahi-Halle) richtungweisende Entscheidungen fallen, geht es doch vor allem darum, personelle Lücken im Verwaltungsvorstand zu schließen. Bürgermeister Klaus Pesch hat in den Vorlagen zu den drei Auserwählten die Qualifikationen und Kompetenzen der Kandidaten herausgearbeitet und eine jeweilige Empfehlung zur Wahl ausgesprochen.
Das wollte die Fraktion der Bürger Union (BU) nicht unkommentiert stehen lassen. Die Wahl eines Beigeordneten gehöre nach der Gemeindeordnung zu den nicht übertragbaren Aufgaben des Rates (§ 41, Abs. 1 c, Gemeindeordnung NRW). Der Rat sei Herr des Stellenbesetzungsverfahrens und entscheide über die Ausgestaltung. Dem Bürgermeister komme als Vorsitzender des Rates nur eine koordinierende Funktion zu. Laut Erlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW vom Juli 2020 sollte stets, auch nach Ablauf der Bewerbungsfrist, der öffentliche Eindruck einer Vorfestlegung der Verwaltung vermieden werden. Hiergegen habe der Bürgermeister mit seiner Vorgehensweise verstoßen.
Bei den bisherigen Vorlagen zu Wahlen von Beigeordneten blieben die Beschlussvorschläge stets offen, die Vorschläge, über welchen Kandidaten die Abstimmung erfolgen soll, kamen von den Fraktionen, so die BU. Eine Vorfestlegung des Bürgermeisters bzw. der Verwaltung habe es nicht gegeben. Vollkommen überraschend habe der Bürgermeister in den zur Abstimmung anstehenden Vorlagen bestimmte Kandidaten empfohlen. In allen im Stadtrat zur Abstimmung anstehenden drei öffentlichen Vorlagen lege sich der Bürgermeister fest. Und er schlägt laut BU dem Rat in den Vorlagen, ohne dass dies mit allen Fraktionen oder dem Ältestenrat abgestimmt war, jeweils seinen Favoriten zur Wahl vor. Damit verletze der Bürgermeister, so die 1. stellvertretende BU-Fraktionsvorsitzende Angela Diehl, das von ihm in dem Verfahren einzuhaltende Neutralitätsprinzip.
Der Rat hatte laut BU mit der Vorlage 81/2021 den Bürgermeister lediglich beauftragt, den Findungsprozess zu begleiten und seine fachliche Einschätzung zu den Kandidaten abzugeben. Ein namentliches Vorschlagsrecht habe zu keinem Zeitpunkt zur Debatte gestanden.
Die Wahl von Beigeordneten sei in den vergangenen Jahren häufig Gegenstand
von verwaltungsgerichtlichen Verfahren gewesen. Aus diesem Grund habe das Ministerium den zitierten Erlass veröffentlicht. Die Fraktion der BU habe sich in den vergangenen Wochen sehr intensiv mit den Bewerbungsunterlagen befasst und mit den für sie in Betracht kommenden Kandidaten Gespräche geführt. In der Fraktionssitzung am Montag, unmittelbar vor der Ratssitzung, werde sie entscheiden, welchen Kandidaten sie ihr Vertrauen für die kommenden acht Jahre als Beigeordnete der Stadt Ratingen aussprechen wird.
Die Vorlagen zu den Beigeordneten waren auch Thema im nicht-öffentlichen Teil des Haupt- und Finanzausschusses. Pesch rechtfertigte
waren 21 Bewerbungen eingegangen, eine Bewerbung ist zurückgenommen worden.