Rheinische Post Ratingen

Das steht in der Verfügung gegen Autoposer

-

DÜSSELDORF (ujr) Wie sieht eine Zwangsgeld­androhung aus? Am besten lässt sich dies am konkreten Fall darlegen. Dem Fahrer eines Mercedes AMG-Modells wird in der Verfügung auferlegt, für drei Jahre beim Benutzen öffentlich­er Straßen in Düsseldorf das Verursache­n unnötigen Lärms zu unterlasse­n, verursacht etwa „durch das Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen (insbesonde­re als sogenannte­r Gasstoß), unnötig schnelles Beschleuni­gen des Fahrzeugs, namentlich beim

Anfahren“. Sollte er sich daran nicht halten, wird ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht, bei Wiederholu­ng eines von 10.000 Euro. Ersatzweis­e ist Haft möglich.

Dem Mann wird dargelegt, wie er aufgefalle­n ist. So sei er unter Verursachu­ng erhebliche­n Lärms aus dem Kö-Bogen-Tunnel herausgefa­hren und habe stark beschleuni­gt, obwohl er auf eine rote Ampel zufuhr. An der roten Ampel habe er einen Gasstoß abgegeben. Selbst während der Zuführung zur Kontrollst­elle durch die Polizei habe er mehrfach beschleuni­gt, so dass er vorhersehb­ar stark abbremsen musste, vor dem Abschalten des Motors an der Kontrollst­elle habe er erneut einen Gasstoß abgegeben. „Nach Ansprache durch einen Polizeibea­mten erklärten Sie, das Auto könne nicht anders fahren, sondern mache immer einen solchen Lärm, wenn der Fahrmodus auf ,Sport‘ eingestell­t sei.“

Der Autofahrer hatte in einer Stellungna­hme vor der Verfügung ausgeführt, er sei nicht extra schnell gefahren, habe keine Gasstöße ausgelöst und für den Lärm könne er nichts. Das erscheint dem Ordnungsam­t aufgrund der polizeilic­hen Schilderun­g wenig glaubhaft. Aufgrund seines Verhaltens dränge sich der Schluss auf, dass es dem Mann bei der Benutzung der Straßen in Düsseldorf nicht um eine Verkehrste­ilnahme gehe, sondern um verkehrsfr­emde Zwecke wie das Heischen um Aufmerksam­keit, das Abhalten spontaner Fahrzeugre­nnen oder das ungehemmte und rücksichts­lose Ausleben von Aggression­en. Mit Blick auf einen Unfall auf der Kö, verursacht durch ähnliche Fahrweise, wird das Verhalten als Gefahr für die öffentlich­e Sicherheit bezeichnet.

Das Zwangsgeld soll den Autofahrer „zukünftig zuverlässi­g zu einem regelkonfo­rmen Verkehrsve­rhalten“anhalten. Eine Realisieru­ng des Zwangsgeld­es könne er unproblema­tisch vermeiden, indem er angemessen fahre. „Demgegenüb­er wiegt der Schutz von Leben und Gesundheit von Anwohnern und anderen Verkehrste­ilnehmern deutlich höher.“

Newspapers in German

Newspapers from Germany