Das steht in der Verfügung gegen Autoposer
DÜSSELDORF (ujr) Wie sieht eine Zwangsgeldandrohung aus? Am besten lässt sich dies am konkreten Fall darlegen. Dem Fahrer eines Mercedes AMG-Modells wird in der Verfügung auferlegt, für drei Jahre beim Benutzen öffentlicher Straßen in Düsseldorf das Verursachen unnötigen Lärms zu unterlassen, verursacht etwa „durch das Hochjagen des Motors im Leerlauf und beim Fahren in niedrigen Gängen (insbesondere als sogenannter Gasstoß), unnötig schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim
Anfahren“. Sollte er sich daran nicht halten, wird ihm ein Zwangsgeld in Höhe von 5000 Euro angedroht, bei Wiederholung eines von 10.000 Euro. Ersatzweise ist Haft möglich.
Dem Mann wird dargelegt, wie er aufgefallen ist. So sei er unter Verursachung erheblichen Lärms aus dem Kö-Bogen-Tunnel herausgefahren und habe stark beschleunigt, obwohl er auf eine rote Ampel zufuhr. An der roten Ampel habe er einen Gasstoß abgegeben. Selbst während der Zuführung zur Kontrollstelle durch die Polizei habe er mehrfach beschleunigt, so dass er vorhersehbar stark abbremsen musste, vor dem Abschalten des Motors an der Kontrollstelle habe er erneut einen Gasstoß abgegeben. „Nach Ansprache durch einen Polizeibeamten erklärten Sie, das Auto könne nicht anders fahren, sondern mache immer einen solchen Lärm, wenn der Fahrmodus auf ,Sport‘ eingestellt sei.“
Der Autofahrer hatte in einer Stellungnahme vor der Verfügung ausgeführt, er sei nicht extra schnell gefahren, habe keine Gasstöße ausgelöst und für den Lärm könne er nichts. Das erscheint dem Ordnungsamt aufgrund der polizeilichen Schilderung wenig glaubhaft. Aufgrund seines Verhaltens dränge sich der Schluss auf, dass es dem Mann bei der Benutzung der Straßen in Düsseldorf nicht um eine Verkehrsteilnahme gehe, sondern um verkehrsfremde Zwecke wie das Heischen um Aufmerksamkeit, das Abhalten spontaner Fahrzeugrennen oder das ungehemmte und rücksichtslose Ausleben von Aggressionen. Mit Blick auf einen Unfall auf der Kö, verursacht durch ähnliche Fahrweise, wird das Verhalten als Gefahr für die öffentliche Sicherheit bezeichnet.
Das Zwangsgeld soll den Autofahrer „zukünftig zuverlässig zu einem regelkonformen Verkehrsverhalten“anhalten. Eine Realisierung des Zwangsgeldes könne er unproblematisch vermeiden, indem er angemessen fahre. „Demgegenüber wiegt der Schutz von Leben und Gesundheit von Anwohnern und anderen Verkehrsteilnehmern deutlich höher.“