Ein Urteil für die Demokratie
Es ist ein Urteil, das zufälligerweise genau in eine zwar aufgeheizte, aber notwendige Debatte fällt: Der früheren NPD wird die staatliche Parteienfinanzierung für sechs Jahre gestrichen. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Dienstag in Karlsruhe.
Hat das Urteil nun unmittelbare Folgen auf die Diskussion um ein AfD-Verbot oder das Entziehen von staatlichen Geldern für die Partei? Die Antwort lautet: Nein. Aber es ist ein Hinweis darauf, dass man es sich als Staat nicht gefallen lassen muss, wenn eine Partei an der Verfassung zündelt. Zur Erinnerung: Die AfD erhielt 2022 10,5 Millionen Euro über die staatliche Parteienfinanzierung. Doch mehrere AfD-Landesverbände werden als gesichert rechtsextrem eingestuft, ebenso die Jugendorganisation. Die Gesamtpartei wird beobachtet. Grundlage des jetzigen Urteils ist eine 2017 erfolgte Grundgesetzergänzung, wonach einer Partei auch dann staatliche Finanzmittel entzogen werden können, wenn sie nicht verboten ist. Die Klausel beschloss der Bundestag mit Zwei-Drittel-Mehrheit. Hintergrund war, dass das Verfassungsgericht zwar das Verbot der NPD abgelehnt hatte, auch mit der Begründung, dass sie zu irrelevant war. Gleichzeitig stellten die Richter aber die verfassungsfeindlichen Ziele der Partei fest und mahnten eine Überprüfung der staatlichen Finanzierung an.
Es ist das erste Mal, dass das Bundesverfassungsgericht auf Grundlage der neuen Gesetzeslage entschieden hat. Es ist ein Urteil, das Verfassungsfeinden klarmacht: Bis hierhin und nicht weiter. Doch klar ist ebenfalls: Auch der Ausschluss von der Parteienfinanzierung setzt voraus, dass zuvor die Verfassungsfeindlichkeit einer Partei vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde. Und die Hürden sind ähnlich hoch wie bei einem Verbotsverfahren. Der Weg wäre also weder schnell gangbar noch einfach.