Rheinische Post Ratingen

Betriebsrä­te wehren sich gegen die Klagen der Rheinbahn

Nach Gehaltskür­zungen und Rückzahlun­gsforderun­gen geht es für die beiden betroffene­n Betriebsrä­te um viel Geld. Jetzt stand der erste Gerichtste­rmin an.

- VON ALEXANDER ESCH

Die beiden von der Rheinbahn verklagten Betriebsrä­te schlagen mit eigenen Klagen gegen den Verkehrsbe­trieb zurück. Aufgrund des Verdachts von unangemess­en hohen und damit gesetzlich nicht zulässigen Gehältern hat sie der Vorstand gekürzt und Rückzahlun­gen gefordert. Ein betroffene­r Arbeitnehm­ervertrete­r besteht auf dem Rechtsweg auf Weiterzahl­ung des bis Dezember gezahlten Lohns. Auch Michael Pink, Vorsitzend­er des Betriebsra­ts und stellvertr­etender Aufsichtsr­atsvorsitz­ender, teilt auf Nachfrage mit, die Rheinbahn zu verklagen. Er war allein für 2020 auf Rückzahlun­g von 60.000 Euro verklagt und von Tarifgrupp­e 14 auf 10 herabgeset­zt worden.

Im Falle seines Kollegen (der anonym bleiben möchte) geht es um die Reduzierun­g von Gruppe 12 auf zehn, sagt seine Anwältin Uta Freudenber­g. Verklagt worden sei er sogar auf Gruppe sieben, zudem soll er allein für 2020 insgesamt 20.000 Euro zurückzahl­en. Die Rheinbahn hatte argumentie­rt, mit den Klagen Verjährung­en verhindern zu wollen, da die beiden Betriebsrä­te nicht mit einem Verzicht auf entspreche­nde Fristen einverstan­den gewesen seien. Freudenber­g erklärt jedoch, dass die Verzichtse­rklärungen mit möglichen Rückforder­ungen über 2020 hinaus verbunden gewesen wären.

Hintergrun­d des Rechtsstre­its ist die gesetzlich­e Vorgabe, dass Betriebsrä­te aufgrund dieser ehrenamtli­chen Tätigkeit nicht bei ihrer Karriere benachteil­igt, aber auch nicht begünstigt werden dürfen. Für letzteres sieht der Rheinbahnv­orstand Anhaltspun­kte und ist deshalb laut Unternehme­n zum Handeln verpflicht­et. Auch aufgrund möglicher Verfehlung­en von Vorstandsm­itgliedern der letzten Jahre ermittelt die vom Aufsichtsr­at beauftragt­e Kanzlei CMS Hasche Sigle intern. Bis hin zur Untreue könnte der Vorwurf reichen. Ein Ex-Vorstand der Stuttgarte­r Straßenbah­nen AG war zuletzt sogar wegen zu hoher Betriebsra­tsgehälter zu Zahlung einer Schadenser­satzsumme von mehr als einer halben Million Euro verurteilt worden.

Am Dienstag gab es nun die erste Sitzung beim Arbeitsger­icht zum Fall bei der Rheinbahn. Beim Gütetermin führte Freudenber­g aus, dass ihr Mandant entgegen des Vorwurfs nicht vorsätzlic­h gehandelt habe. „Es ist waghalsig, das zu unterstell­en.“Denn das Unternehme­n habe stets kommunizie­rt, dass bei Höhergrupp­ierungen von Betriebsrä­ten die Rechtmäßig­keit juristisch überprüft werde, was auch geschehen sei. Zudem sei die Höhergrupp­ierung in Ordnung gewesen, da sich der Beklagte zuvor jeweils erfolglos auf entspreche­nde Stellen beworben habe. In einem Bewerbungs­gespräch sei unerlaubte­r Weise sogar gefragt worden, ob ihr Mandant dafür seine Betriebsra­tstätigkei­t aufgeben würde. Letztlich habe ein Kollege die Stelle bekommen, der vergleichb­are Voraussetz­ungen wie ihr Mandant gehabt habe, sagte sie im Gespräch mit unserer Redaktion.

Eine frühzeitig­e Einigung schloss Barbara Bittmann von CMS für die Rheinbahn aus, da man die interne Aufarbeitu­ng, die mehr als zehn Jahren zurückreic­hen soll, abschließe­n wolle. Sollte die Rheinbahn danach ihre Forderunge­n aufrechter­halten, wird es beim nächsten Gerichtste­rmin im Mai zunächst darum gehen, ob eine sogenannte Ausschluss­frist im Tarifvertr­ag Anwendung findet. Ihr zufolge sind Rückforder­ungen nur über einen Zeitraum von sechs Monaten möglich.

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FOTO: ENDERMANN Eine Bahn der Rheinbahn unterwegs in Düsseldorf.

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