Betriebsräte wehren sich gegen die Klagen der Rheinbahn
Nach Gehaltskürzungen und Rückzahlungsforderungen geht es für die beiden betroffenen Betriebsräte um viel Geld. Jetzt stand der erste Gerichtstermin an.
Die beiden von der Rheinbahn verklagten Betriebsräte schlagen mit eigenen Klagen gegen den Verkehrsbetrieb zurück. Aufgrund des Verdachts von unangemessen hohen und damit gesetzlich nicht zulässigen Gehältern hat sie der Vorstand gekürzt und Rückzahlungen gefordert. Ein betroffener Arbeitnehmervertreter besteht auf dem Rechtsweg auf Weiterzahlung des bis Dezember gezahlten Lohns. Auch Michael Pink, Vorsitzender des Betriebsrats und stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender, teilt auf Nachfrage mit, die Rheinbahn zu verklagen. Er war allein für 2020 auf Rückzahlung von 60.000 Euro verklagt und von Tarifgruppe 14 auf 10 herabgesetzt worden.
Im Falle seines Kollegen (der anonym bleiben möchte) geht es um die Reduzierung von Gruppe 12 auf zehn, sagt seine Anwältin Uta Freudenberg. Verklagt worden sei er sogar auf Gruppe sieben, zudem soll er allein für 2020 insgesamt 20.000 Euro zurückzahlen. Die Rheinbahn hatte argumentiert, mit den Klagen Verjährungen verhindern zu wollen, da die beiden Betriebsräte nicht mit einem Verzicht auf entsprechende Fristen einverstanden gewesen seien. Freudenberg erklärt jedoch, dass die Verzichtserklärungen mit möglichen Rückforderungen über 2020 hinaus verbunden gewesen wären.
Hintergrund des Rechtsstreits ist die gesetzliche Vorgabe, dass Betriebsräte aufgrund dieser ehrenamtlichen Tätigkeit nicht bei ihrer Karriere benachteiligt, aber auch nicht begünstigt werden dürfen. Für letzteres sieht der Rheinbahnvorstand Anhaltspunkte und ist deshalb laut Unternehmen zum Handeln verpflichtet. Auch aufgrund möglicher Verfehlungen von Vorstandsmitgliedern der letzten Jahre ermittelt die vom Aufsichtsrat beauftragte Kanzlei CMS Hasche Sigle intern. Bis hin zur Untreue könnte der Vorwurf reichen. Ein Ex-Vorstand der Stuttgarter Straßenbahnen AG war zuletzt sogar wegen zu hoher Betriebsratsgehälter zu Zahlung einer Schadensersatzsumme von mehr als einer halben Million Euro verurteilt worden.
Am Dienstag gab es nun die erste Sitzung beim Arbeitsgericht zum Fall bei der Rheinbahn. Beim Gütetermin führte Freudenberg aus, dass ihr Mandant entgegen des Vorwurfs nicht vorsätzlich gehandelt habe. „Es ist waghalsig, das zu unterstellen.“Denn das Unternehmen habe stets kommuniziert, dass bei Höhergruppierungen von Betriebsräten die Rechtmäßigkeit juristisch überprüft werde, was auch geschehen sei. Zudem sei die Höhergruppierung in Ordnung gewesen, da sich der Beklagte zuvor jeweils erfolglos auf entsprechende Stellen beworben habe. In einem Bewerbungsgespräch sei unerlaubter Weise sogar gefragt worden, ob ihr Mandant dafür seine Betriebsratstätigkeit aufgeben würde. Letztlich habe ein Kollege die Stelle bekommen, der vergleichbare Voraussetzungen wie ihr Mandant gehabt habe, sagte sie im Gespräch mit unserer Redaktion.
Eine frühzeitige Einigung schloss Barbara Bittmann von CMS für die Rheinbahn aus, da man die interne Aufarbeitung, die mehr als zehn Jahren zurückreichen soll, abschließen wolle. Sollte die Rheinbahn danach ihre Forderungen aufrechterhalten, wird es beim nächsten Gerichtstermin im Mai zunächst darum gehen, ob eine sogenannte Ausschlussfrist im Tarifvertrag Anwendung findet. Ihr zufolge sind Rückforderungen nur über einen Zeitraum von sechs Monaten möglich.