Es geht um versuchten Totschlag
Im Juli 2023 hatte Ismet R. seine Ex-Partnerin mit einem Ast und einem Messer schwer verletzt. Die elfjährige Tochter der Heiligenhauserin hatte die Tat mitgesehen. Nun beginnt am Landgericht der Prozess gegen den 41-Jährigen.
Im Juli 2023 soll Ismet R. seine ehemalige Lebensgefährtin in Heiligenhaus mit einem Stock und einem Messer schwer verletzt haben. Nun beginnt am Wuppertaler Landgericht der Prozess gegen den 41-Jährigen, dem die Staatsanwaltschaft versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung und Bedrohung vorwirft. Die Kammer hat sechs Verhandlungstage festgesetzt, am 6. März soll das Urteil verkündet werden.
Zum Tatablauf ist derzeit bekannt: Das Opfer, eine 38-jährige Frau aus Heiligenhaus, war am 28. Juli in den Mittagsstunden mit ihrer Tochter (11) und einer Bekannten (24) auf dem Verbindungsweg zwischen der Höseler Straße und der Harzstraße unterwegs. In der Polizeimeldung kurz nach der Tat hieß es noch, der Täter sei plötzlich aus einem Gebüsch gesprungen. Mittlerweile weiß man, dass sich der 41-Jährige hinter einem Baum versteckt und seiner ehemaligen Lebensgefährtin dort offenbar aufgelauert hatte.
Als die Frau mit ihrer Tochter und der Bekannten diese Stelle passiert hatte, soll der Angeklagte sein Versteck verlassen und sich dem Opfer genähert haben. Er soll die Frau daraufhin mit einem 1,5 Meter langen und 3 Zentimeter breiten Ast attackiert haben.
In der Anklageschrift ist zu lesen, dass der 41-Jährige mehrfach zugeschlagen haben soll. Dabei soll er das Opfer mindestens vier Mal auf dem Kopf und dem Rücken getroffen haben in der Absicht, sie mit dem Stock zu verletzen. Nachdem die Begleiterin der Frau zu schreien begonnen hatte, soll der Angeklagte auch auf die 24-Jährige eingeschlagen und sie mit dem Ast an der rechten Schulter getroffen haben. Danach soll Ismet R. den Stock weggeworfen und seine ExPartnerin mit einem mitgeführtem Messer angegriffen haben.
Mit der 9 Zentimeter langen Messerklinge soll der 41-Jährige in den unteren Rücken der Frau gestochen haben. Dabei soll die Messerklinge abgebrochen sein. Der Angeklagte soll daraufhin die Frau an den Haaren gezogen und sie zu Boden gezerrt haben. Dort soll er mehrere Male mit den Fäusten in ihr Gesicht geschlagen haben. Die Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt, dass der Angeklagte in der Absicht gehandelt hat, die Frau zu töten.
Erst durch das Eingreifen von Zeugen soll Ismet R. daran gehindert worden sein, weiter auf das Opfer einzuschlagen. Die drei Männer sollen den Angeklagten bis zum Eintreffen der Polizei festgehalten haben. Währenddessen soll er die 24-jährige Begleiterin seiner ExPartnerin bedroht haben.
Rettungskräfte hatten die Schwerverletzte in eine Klinik gebracht. Dort musste eine 5 Zentimeter tiefe und 7 Zentimeter lange Schnittverletzung in Höhe des neunten Brustwirbels versorgt werden. Durch die Schläge mit dem Ast hatte das Opfer zudem Schmerzen und eine Schädelprellung erlitten. Die Tochter der Frau hatte den Übergriff mit ansehen müssen, die 11-Jährige wurde nach der Tat psychologisch betreut.
Der Angeklagte war noch am Tatort verhaftet worden, er war bereits zuvor polizeilich in Erscheinung getreten.
Die Kriminalpolizei hatte nach der Tat eine Mordkommission eingerichtet. Der Angeklagte sitzt seither in Untersuchungshaft, bei einer Verurteilung droht ihm eine hohe Haftstrafe.