Gericht verurteilt Loverboy zu langer Haftstrafe
(wuk) Zu siebeneinhalb Jahren Haft hat das Landgericht am Dienstag einen 36-jährigen Sozialhilfeempfänger wegen Zwangsprostitution und ausbeuterischer Zuhälterei verurteilt. Zunächst war der Angeklagte als so genannter „Loverboy“beschuldigt worden, vor fünf Jahren eine damals 18-jährige Berufsschülerin aus Bayern nach Düsseldorf gelockt und hier zur Prostitution gebracht, teils geprügelt zu haben. Auch habe er sie laut Anklage bei einem Libanon-Besuch zum Gruppensex mit Freunden gezwungen.
Während der Vernehmung der Frau war die Öffentlichkeit zeitweise ausgeschlossen. Im Ergebnis befand das Gericht jetzt, dass sich die damals 18-Jährige schon vor einem ersten Treffen mit dem Angeklagten als Prostituierte verdingt habe. Über Internet sei sie dann dem „Bad-BoyImage“des Angeklagten erlegen, habe in einer „emotionalen Abhängigkeit“nicht nur ihren Wohnort an den Rhein verlegt, sondern ihre Arbeit als Prostituierte „gesteigert“. Ihre Einnahmen sind zum Großteil dem 36-Jährigen zugeflossen, was er nach einer Verständigung mit Gericht und Staatsanwaltschaft zugab. Im Prozessverlauf hat er der Frau jetzt insgesamt 25.000 Euro zurückgezahlt, die letzten 8000 Euro davon sind kurz vor dem Urteil in bar an die Anwältin der Frau übergeben worden. Weitere Vorwürfe gegen ihn, wie der angebliche Besitz kinderpornografischer Darstellungen, waren im Hinblick auf die Strafe als Zuhälter eingestellt worden. In den verhängten sieben Jahren und sechs Monaten Haft ist auch eine frühere Verurteilung zu fünf Jahren, drei Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung inbegriffen.