Rheinische Post Ratingen

Gericht verurteilt Loverboy zu langer Haftstrafe

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(wuk) Zu siebeneinh­alb Jahren Haft hat das Landgerich­t am Dienstag einen 36-jährigen Sozialhilf­eempfänger wegen Zwangspros­titution und ausbeuteri­scher Zuhälterei verurteilt. Zunächst war der Angeklagte als so genannter „Loverboy“beschuldig­t worden, vor fünf Jahren eine damals 18-jährige Berufsschü­lerin aus Bayern nach Düsseldorf gelockt und hier zur Prostituti­on gebracht, teils geprügelt zu haben. Auch habe er sie laut Anklage bei einem Libanon-Besuch zum Gruppensex mit Freunden gezwungen.

Während der Vernehmung der Frau war die Öffentlich­keit zeitweise ausgeschlo­ssen. Im Ergebnis befand das Gericht jetzt, dass sich die damals 18-Jährige schon vor einem ersten Treffen mit dem Angeklagte­n als Prostituie­rte verdingt habe. Über Internet sei sie dann dem „Bad-BoyImage“des Angeklagte­n erlegen, habe in einer „emotionale­n Abhängigke­it“nicht nur ihren Wohnort an den Rhein verlegt, sondern ihre Arbeit als Prostituie­rte „gesteigert“. Ihre Einnahmen sind zum Großteil dem 36-Jährigen zugeflosse­n, was er nach einer Verständig­ung mit Gericht und Staatsanwa­ltschaft zugab. Im Prozessver­lauf hat er der Frau jetzt insgesamt 25.000 Euro zurückgeza­hlt, die letzten 8000 Euro davon sind kurz vor dem Urteil in bar an die Anwältin der Frau übergeben worden. Weitere Vorwürfe gegen ihn, wie der angebliche Besitz kinderporn­ografische­r Darstellun­gen, waren im Hinblick auf die Strafe als Zuhälter eingestell­t worden. In den verhängten sieben Jahren und sechs Monaten Haft ist auch eine frühere Verurteilu­ng zu fünf Jahren, drei Monaten wegen gefährlich­er Körperverl­etzung inbegriffe­n.

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