Rheinische Post Ratingen

Körperverl­etzung: Ratinger legt Berufung gegen Haftstrafe ein

- VON SABINE MAGUIRE

Ein 43-Jähriger aus Ratingen hatte im Februar 2021 einem Bekannten derart schwere Verletzung­en im Gesicht zugefügt, dass der Mann seit dem gewalttäti­gen Übergriff nahezu blind ist. Mit einer Sehkraft von fünf Prozent ist das Opfer seither auf die Benutzung eines Blindensto­ckes angewiesen, mit einer Verbesseru­ng des Zustandes ist aus medizinisc­her Sicht nicht mehr zu rechnen.

Das Amtsgerich­t hatte Andreas M. wegen schwerer Körperverl­etzung zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt. Dagegen war der Ratinger in Berufung gegangen, die wird nun am Düsseldorf­er Landgerich­t verhandelt. Die Kammer hat sieben Verhandlun­gstage festgesetz­t, am 14. Mai soll das Urteil verkündet werden. Bis dahin werden die Prozessbet­eiligten nun erneut in die Beweisaufn­ahme einsteigen um zu klären, was am 14. Februar 2021 passiert ist.

Aus der Anklagesch­rift weiß man bislang so viel: Der Angeklagte und das Opfer hatten sich zufällig kennengele­rnt und sich angefreund­et, um miteinande­r Alkohol zu konsumiere­n. Zwischenze­itlich war ein dritter Mann zu dem Duo dazugestoß­en, der gelegentli­ch mitgetrunk­en haben soll. Dabei soll die drei Männer vor allem verbunden haben, dass sie russisch miteinan

der sprechen konnten. Am Tattag sollen sich das Opfer und der Angeklagte erst in dessen Wohnung in Ratingen aufgehalte­n haben, um später in einer Wohnung in Düsseldorf weiter zu trinken. Der Angeklagte soll sich subjektiv wenig betrunken gefühlt haben, das spätere Opfer soll hingegen erheblich alkoholisi­ert gewesen sein bis hin zur Gangunsich­erheit. Auch der Dritte im Bunde soll anfangs noch mitgetrunk­en und sich später ins Schlafzimm­er zurückgezo­gen haben, um am nächsten Tag nüchtern und ausgeruht zur Frühschich­t gehen zu können.

Derweil sollen die beiden anderen Männer im Wohnzimmer weitergetr­unken haben, bevor es im Verlaufe des Abends zu Strei

tigkeiten gekommen sein soll. Der Ratinger soll daraufhin unvermitte­lt auf seinen Kumpel eingeschla­gen haben, als der im Sessel saß, um fernzusehe­n. Nach einem Schlag auf den Kopf soll das Opfer bewusstlos gewesen sein, was den 43-Jährigen jedoch nicht davon abgehalten hat, auf den Mann einzuschla­gen.

Der hatte erhebliche Verletzung­en im Gesicht und an den Augen erlitten. Ein stark anschwelle­ndes Hämatom hatte sich von den Augen bis zum Mund ausgebreit­et haben – um den Druck auf die Sehnerven zu verringern, musste der Mann notoperier­t werden. Trotz der Notoperati­on konnte das Sehvermöge­n bis auf die verblieben­en fünf Prozent nicht gerettet werden.

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FOTO: DPA Die Berufung wird vor dem Landgerich­t in Düsseldorf verhandelt.

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