Kampf gegen Lärm: Bürger haben das Wort
An professioneller Beteiligung mangelt es nicht beim Umsetzen des Lärmaktionsplans. Ab sofort haben allerdings die Heiligenhauser selbst das Wort.
Der erste Schritt ist getan: Für das Stadtgebiet wurden aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm im vergangenen Jahr 2023 neue Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Autos und Lkw pro Jahr angefertigt. In Heiligenhaus betrifft dass, wie berichtet, die Höseler Straße, die Ratinger Straße und die A 44.
Es geht aber um mehr als die statistische Erfassung von Lärmquellen. Das funktioniert nicht auf der Basis des Abzählens. Sondern so: Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Lärmaktionsplanung ist gesetzlich vorgeschrieben und soll den Bürgern die Möglichkeit geben, aktiv daran mitzuwirken und Hinweise zu Problemen im Straßenverkehrslärm oder Vorschläge zur Minderung der Lärmbelastung einzubringen.
Basis der zweiten Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung ist daher nach Mitteilung der Stadt der „Maßnahmenkatalog zur Minderung der Lärmsituation“für die kartierten Straßen. Notwendiger formaler Vorlauf: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz billigte in seiner Sitzung Ende Februar diesen Jahres die Durchführung des zweiten Schritts der Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Lärmaktionsplans, Stufe 4.
Das sind die Hinweise der Verwaltung zum Mitmachen: Die Beteiligungsunterlagen stehen ausschließlich online über das Beteiligungsportal beteiligung.nrw. de/portal/heiligenhaus/beteiligung/themen/1006350 in der Zeit vom 28 März bis einschließlich 30. April bereit. Stellungnahmen können schriftlich über das Beteiligungsportal zur Niederschrift oder an die Verwaltung abgegeben werden. Auskünfte gibt es im Rathaus beim zuständigen Fachbereich II.1, Stadtentwicklung und Umweltschutz, Rathaus-Neubau, 2, während der üblichen Dienststunden. Außerdem unter stadtentwicklung@heiligenhaus.de oder telefonisch unter Tel.: 02056/13-288 oder alternativ 02056/13-393. Termine können auch außerhalb der Dienststunden vereinbart werden. Die Eingaben werden ausgewertet und bei der Finalisierung des Lärmaktionsplans berücksichtigt.
Zum weiteren Verlauf der Aktion teilt die Stadt mit: „Nach Auswertung der Stellungnahmen aus dieser Phase wird der Lärmaktionsplan endgültig aufgestellt, vom Rat der Stadt beschlossen und anschließend auf den stadteigenen Kanälen bekannt gegeben.“Wer bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlassen, wird über den weiteren Beteiligungsprozess informiert.
Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Landes-Infoquellen für alle, die sich für Umgebungslärm und Lärmkarten interessieren (siehe Infobox). Die Darstellungen vermitteln auch dem Laien schon auf den ersten Blick, wo und wie sich Straßenverkehr auswirkt. Erstes Beispiel einer solchen Karte ist ein Autobahnkreuz. Dazu heißt es im Portal des Umweltministeriums NRW: „Die Lärmkarten stellen die Lärmsituation vor Ort dar. Sie bilden die Grundlage für die Lärmaktionsplanung der Städte und Gemeinden. Sie sind zudem wichtiges Instrument der Lärmvorsorge.“Gemäß den Karten lassen sich unterschiedliche Lärmzonen ziemlich randscharf fassen. Auch gehe es darum, schon in Planungsphasen auf Lärmvermeidung
zu setzen.
In Heiligenhaus hat dieser letzte Punkt schon Eingang gefunden in die bisherigen Lärmaktions-Überlegungen. Das Stichwort hier: Erhalt des Vogelsangbachtals. In den weiteren Verlauf der Planung soll auch Straßen.NRW einbezogen werden.