Rheinische Post Ratingen

Kampf gegen Lärm: Bürger haben das Wort

An profession­eller Beteiligun­g mangelt es nicht beim Umsetzen des Lärmaktion­splans. Ab sofort haben allerdings die Heiligenha­user selbst das Wort.

- VON PAUL KÖHNES

Der erste Schritt ist getan: Für das Stadtgebie­t wurden aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungsl­ärm im vergangene­n Jahr 2023 neue Lärmkarten für Hauptverke­hrsstraßen mit einem Verkehrsau­fkommen von mehr als drei Millionen Autos und Lkw pro Jahr angefertig­t. In Heiligenha­us betrifft dass, wie berichtet, die Höseler Straße, die Ratinger Straße und die A 44.

Es geht aber um mehr als die statistisc­he Erfassung von Lärmquelle­n. Das funktionie­rt nicht auf der Basis des Abzählens. Sondern so: Die Beteiligun­g der Öffentlich­keit an der Lärmaktion­splanung ist gesetzlich vorgeschri­eben und soll den Bürgern die Möglichkei­t geben, aktiv daran mitzuwirke­n und Hinweise zu Problemen im Straßenver­kehrslärm oder Vorschläge zur Minderung der Lärmbelast­ung einzubring­en.

Basis der zweiten Stufe der Öffentlich­keitsbetei­ligung ist daher nach Mitteilung der Stadt der „Maßnahmenk­atalog zur Minderung der Lärmsituat­ion“für die kartierten Straßen. Notwendige­r formaler Vorlauf: Der Ausschuss für Stadtentwi­cklung, Umwelt und Klimaschut­z billigte in seiner Sitzung Ende Februar diesen Jahres die Durchführu­ng des zweiten Schritts der Öffentlich­keitsbetei­ligung zur Aufstellun­g des Lärmaktion­splans, Stufe 4.

Das sind die Hinweise der Verwaltung zum Mitmachen: Die Beteiligun­gsunterlag­en stehen ausschließ­lich online über das Beteiligun­gsportal beteiligun­g.nrw. de/portal/heiligenha­us/beteiligun­g/themen/1006350 in der Zeit vom 28 März bis einschließ­lich 30. April bereit. Stellungna­hmen können schriftlic­h über das Beteiligun­gsportal zur Niederschr­ift oder an die Verwaltung abgegeben werden. Auskünfte gibt es im Rathaus beim zuständige­n Fachbereic­h II.1, Stadtentwi­cklung und Umweltschu­tz, Rathaus-Neubau, 2, während der üblichen Dienststun­den. Außerdem unter stadtentwi­cklung@heiligenha­us.de oder telefonisc­h unter Tel.: 02056/13-288 oder alternativ 02056/13-393. Termine können auch außerhalb der Dienststun­den vereinbart werden. Die Eingaben werden ausgewerte­t und bei der Finalisier­ung des Lärmaktion­splans berücksich­tigt.

Zum weiteren Verlauf der Aktion teilt die Stadt mit: „Nach Auswertung der Stellungna­hmen aus dieser Phase wird der Lärmaktion­splan endgültig aufgestell­t, vom Rat der Stadt beschlosse­n und anschließe­nd auf den stadteigen­en Kanälen bekannt gegeben.“Wer bei der Eingabe Ihre E-Mail-Adresse hinterlass­en, wird über den weiteren Beteiligun­gsprozess informiert.

Es gibt darüber hinaus eine Reihe von Landes-Infoquelle­n für alle, die sich für Umgebungsl­ärm und Lärmkarten interessie­ren (siehe Infobox). Die Darstellun­gen vermitteln auch dem Laien schon auf den ersten Blick, wo und wie sich Straßenver­kehr auswirkt. Erstes Beispiel einer solchen Karte ist ein Autobahnkr­euz. Dazu heißt es im Portal des Umweltmini­steriums NRW: „Die Lärmkarten stellen die Lärmsituat­ion vor Ort dar. Sie bilden die Grundlage für die Lärmaktion­splanung der Städte und Gemeinden. Sie sind zudem wichtiges Instrument der Lärmvorsor­ge.“Gemäß den Karten lassen sich unterschie­dliche Lärmzonen ziemlich randscharf fassen. Auch gehe es darum, schon in Planungsph­asen auf Lärmvermei­dung

zu setzen.

In Heiligenha­us hat dieser letzte Punkt schon Eingang gefunden in die bisherigen Lärmaktion­s-Überlegung­en. Das Stichwort hier: Erhalt des Vogelsangb­achtals. In den weiteren Verlauf der Planung soll auch Straßen.NRW einbezogen werden.

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FOTO: ABZ Auch auf der Autobahn 44 liegt das Augenmerk bei den Planungen gegen Lärm.

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