BU: Viele Fragen zur Grundsteuer B
Die Fraktion hat die Erhöhung der Steuer aus mehreren Gründen abgelehnt – nun geht die Debatte weiter.
(RP/kle) Es ist ein zentrales Thema: Der Stadtrat hat am 19. Dezember 2023 gegen die Stimmen der Bürger Union (BU) die Hebesätze der Grundsteuer B für dieses Jahr um 40 Punkte auf 440% angehoben. Ein Grund für die Ablehnung der Steuererhöhung durch die BU waren die neuen Einheitswerte ab dem 1. Januar 2025, die Auswirkungen sollten abgewartet werden.
Eine Vielzahl von Gemeinden befürchtet, dass erhebliche Verschiebungen bei der Lastenverteilung bei der Grundsteuer entstehen werden, so die BU. Die Fraktion beantragt für den Haupt- und Finanzausschuss am 30. April und den Rat am 7. Mai, den Tagesordnungspunkt „Auswirkungen der neuen Einheitswerte für die Berechnung der Grundsteuer ab 1. Januar 2025“aufzunehmen. Man bittet hierzu um die Beantwortung folgender Fragen: Liegen der Verwaltung neue Daten über die Grundsteuermessbescheide seitens des Finanzamtes vor? Wenn ja, wie wirken sich diese voraussichtlich auf die kalkulierte Einnahmeerwartung für das Jahr 2025 aus? Anderen Kommunen seien offensichtlich diese Daten teilweise schon bekannt, und es wurden bereits Erklärungen dazu abgegeben. Wenn nein, wann wird mit der Weiterleitung dieser Daten seitens des Finanzamtes gerechnet?
Der NRW-Finanzminister beabsichtige, die Einführung eines gemeindlichen differenzierten Hebesatzes für die Grundsteuer B durch eine Gesetzesänderung herbeizuführen. Dies soll laut Städte- und Gemeindebund NRW gegen den Willen der Gemeinden geschehen und auch auf rechtliche Bedenken stoßen. Die rechtzeitigen Warnungen aus den Gemeinden, wonach gegen die Lastenverschiebungen gesetzgeberisch vorzugehen sei, habe der Finanzminister bis vor Kurzem ignoriert, so die BU. Nach ersten Auswertungen würden Gewerbegrundstücke um 50 Prozent entlastet werden, wohingegen private Hauseigentümer 20 Prozent höhere Grundsteuern zahlen müssten.
Die Fraktion der BU fragt: Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit, dass durch einen entsprechenden Ratsbeschluss die Bedenken des Städte- und Gemeindebundes NRW gegenüber der Landesregierung unterstützt werden müssten? Wenn ja, bittet man um einen entsprechenden Beschlussvorschlag.
Die Grundsteuer ist eine Realund Objektsteuer, mit der das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung besteuert wird. Sie ist an die Gemeinde zu entrichten. Es wird unterschieden zwischen: Grundsteuer A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft) und Grundsteuer B (für alle sonstigen Grundstücke). Rechtsgrundlagen für die Erhebung der Grundsteuer sind das Grundsteuergesetz, das Bewertungsgesetz und die Abgabenordnung. Die Bewertung des Grundbesitzes, also die Festsetzung des Einheitswertes und des Grundsteuermessbetrages, erfolgt jeweils durch das zuständige Finanzamt.