Rheinische Post Ratingen

Ein Aufenthalt­stitel bedeutet viele Vorteile

- VON PHILIP ZEITNER

Für ausländisc­he Staatsbürg­er gibt es verschiede­ne Wege, Visa und Aufenthalt­sgenehmigu­ngen in Deutschlan­d zu bekommen. Bestimmte Voraussetz­ungen müssen allerdings erfüllt werden.

Was ist ein Aufenthalt­stitel?

Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Genehmigun­g, wenn sie sich befristet oder unbefriste­t in Deutschlan­d aufhalten wollen. Es gibt verschiede­ne Formen eines Aufenthalt­stitels: ein Visum, eine

Aufenthalt­serlaubnis, die sogenannte Blaue Karte EU, eine ICTKarte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlass­ungserlaub­nis und eine Erlaubnis zum Daueraufen­thalt.

Wie unterschei­den sich die Aufenthalt­stitel voneinande­r?

Das Visum benötigen Drittstaat­sangehörig­e, also Nicht-EU-Bürger, bei der Einreise nach Deutschlan­d, etwa für eine Urlaubsrei­se. Die Aufenthalt­serlaubnis ist wie das Visum befristet, kann jedoch für einen längeren Zeitraum für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Die Blaue

Karte EU ist für hoch qualifizie­rte Ausländer gedacht. Akademiker können damit für bis zu vier Jahre im Land bleiben. Die ICT-Karte und die Mobile ICT-Karte sind für Unternehme­n sinnvoll, die ihren Sitz in einem Nicht-EU-Staat haben, aber Niederlass­ungen in Deutschlan­d. Damit können Führungskr­äfte, Spezialist­en und Trainees für ein bis drei Jahre in hiesigen Niederlass­ungen eingesetzt werden.

Welche Voraussetz­ungen gelten für das Erlangen der jeweiligen Aufenthalt­stitel?

Für ein Visum und eine Aufenthalt­serlaubnis müssen Antragstel­lende vor allem ihre Identität und Staatsange­hörigkeit nachweisen können, außerdem die Fähigkeit, ihren Lebensunte­rhalt selbst zu bestreiten. Diese Voraussetz­ungen gelten auch für alle anderen Aufenthalt­stitel. Außerdem darf der Aufenthalt der Person die Interessen der Bundesrepu­blik nicht beeinträch­tigen oder gefährden. Für eine Aufenthalt­serlaubnis muss außerdem ein bestimmter Zweck nachgewies­en werden, etwa das Absolviere­n einer Ausbildung.

Für die Blaue Karte EU müssen

Ausländer einen – in Deutschlan­d anerkannte­n – Hochschula­bschluss oder eine abgeschlos­sene Ausbildung nachweisen. Außerdem benötigen die Antragstel­lenden ein konkretes Jobangebot, das ihnen ein Bruttojahr­esgehalt von mindestens 45.300 Euro zusichert. Bei bestimmten Berufen darf das Gehalt etwas darunter liegen. Für die Erteilung der ICT-Karten muss der Arbeitsver­trag vorgelegt und die entspreche­nde berufliche Qualifikat­ion nachgewies­en werden.

Die Niederlass­ungserlaub­nis und die Erlaubnis zum Daueraufen­thalt ähneln sich. Für beide müssen Personen unter anderem für mindestens fünf Jahre eine Aufenthalt­serlaubnis nachweisen. Für erstgenann­te gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, für die andere nicht.

Welchen Vorteil haben Nicht-EUBürger von einem Aufenthalt­stitel?

Mit einem Aufenthalt­stitel sind viele Privilegie­n verknüpft. So können etwa die Arbeitserl­aubnis in Deutschlan­d, die Freizügigk­eit innerhalb der EU und auch Rechte beim Wohnsitz attraktiv für Staatsbürg­er aus Drittstaat­en sein.

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