Ein Aufenthaltstitel bedeutet viele Vorteile
Für ausländische Staatsbürger gibt es verschiedene Wege, Visa und Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland zu bekommen. Bestimmte Voraussetzungen müssen allerdings erfüllt werden.
Was ist ein Aufenthaltstitel?
Ausländer aus Nicht-EU-Staaten benötigen eine Genehmigung, wenn sie sich befristet oder unbefristet in Deutschland aufhalten wollen. Es gibt verschiedene Formen eines Aufenthaltstitels: ein Visum, eine
Aufenthaltserlaubnis, die sogenannte Blaue Karte EU, eine ICTKarte, eine Mobile ICT-Karte, eine Niederlassungserlaubnis und eine Erlaubnis zum Daueraufenthalt.
Wie unterscheiden sich die Aufenthaltstitel voneinander?
Das Visum benötigen Drittstaatsangehörige, also Nicht-EU-Bürger, bei der Einreise nach Deutschland, etwa für eine Urlaubsreise. Die Aufenthaltserlaubnis ist wie das Visum befristet, kann jedoch für einen längeren Zeitraum für einen bestimmten Zweck erteilt werden. Die Blaue
Karte EU ist für hoch qualifizierte Ausländer gedacht. Akademiker können damit für bis zu vier Jahre im Land bleiben. Die ICT-Karte und die Mobile ICT-Karte sind für Unternehmen sinnvoll, die ihren Sitz in einem Nicht-EU-Staat haben, aber Niederlassungen in Deutschland. Damit können Führungskräfte, Spezialisten und Trainees für ein bis drei Jahre in hiesigen Niederlassungen eingesetzt werden.
Welche Voraussetzungen gelten für das Erlangen der jeweiligen Aufenthaltstitel?
Für ein Visum und eine Aufenthaltserlaubnis müssen Antragstellende vor allem ihre Identität und Staatsangehörigkeit nachweisen können, außerdem die Fähigkeit, ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten. Diese Voraussetzungen gelten auch für alle anderen Aufenthaltstitel. Außerdem darf der Aufenthalt der Person die Interessen der Bundesrepublik nicht beeinträchtigen oder gefährden. Für eine Aufenthaltserlaubnis muss außerdem ein bestimmter Zweck nachgewiesen werden, etwa das Absolvieren einer Ausbildung.
Für die Blaue Karte EU müssen
Ausländer einen – in Deutschland anerkannten – Hochschulabschluss oder eine abgeschlossene Ausbildung nachweisen. Außerdem benötigen die Antragstellenden ein konkretes Jobangebot, das ihnen ein Bruttojahresgehalt von mindestens 45.300 Euro zusichert. Bei bestimmten Berufen darf das Gehalt etwas darunter liegen. Für die Erteilung der ICT-Karten muss der Arbeitsvertrag vorgelegt und die entsprechende berufliche Qualifikation nachgewiesen werden.
Die Niederlassungserlaubnis und die Erlaubnis zum Daueraufenthalt ähneln sich. Für beide müssen Personen unter anderem für mindestens fünf Jahre eine Aufenthaltserlaubnis nachweisen. Für erstgenannte gibt es aber zahlreiche Ausnahmen, für die andere nicht.
Welchen Vorteil haben Nicht-EUBürger von einem Aufenthaltstitel?
Mit einem Aufenthaltstitel sind viele Privilegien verknüpft. So können etwa die Arbeitserlaubnis in Deutschland, die Freizügigkeit innerhalb der EU und auch Rechte beim Wohnsitz attraktiv für Staatsbürger aus Drittstaaten sein.