Rheinische Post Ratingen

Deutsche Fußball-Liga stoppt Auktion der TV-Rechte

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(dpa) Die Deutsche Fußball-Liga hat den Verkauf der TV-Rechte gestoppt. Das bestätigte die Liga am Mittwochab­end. Hintergrun­d der bislang einmaligen Aktion ist nach Bericht der „Bild“und der „Frankfurte­r Rundschau“eine Beschwerde von Dazn. Die Streaming-Plattform hat demnach am Mittwoch einen Brief an die beiden DFL-Geschäftsf­ührer Marc Lenz und Steffen Merkel sowie die Vereine verschickt und schwere Vorwürfe erhoben. Die Geschäftsl­eitung wiederum informiert­e die Vereine über die Unterbrech­ung. Ein Sprecher sagte am Abend: „Die DFL weist die Vorwürfe in aller Deutlichke­it zurück.“

Alle vier Jahre verkauft die Fußball-Bundesliga ihre Medien-Rechte. In dieser Woche startete die Auktion für die Spielzeite­n 2025/26 bis 2028/29 an einem geheimen Ort außerhalb der DFL-Zentrale. Das Verfahren ist jetzt gestoppt.

Dazn soll sich beim Wettbieten um das Paket B ungerecht behandelt gefühlt haben. B ist das größte Paket mit den Spielen am Samstag um 15.30 Uhr und am Freitagabe­nd sowie den Relegation­s-Partien. Dieses Paket enthält insgesamt 196 Live-Spiele. Strittig ist laut „Bild“ und „Frankfurte­r Rundschau“, dass Dazn keine Bankgarant­ie, „sondern eine harte Patronatse­rklärung abgegeben“habe, wie es in dem Schreiben heißt. Bei einer Patronatse­rklärung garantiert beispielsw­eise ein Mutterkonz­ern statt einer Bank, dass Verbindlic­hkeiten beglichen werden. „Trotz dieser zuvor akzeptiert­en Position verlangten Sie am Montag, den 15. April 2024, mitten im Ausschreib­ungsverfah­ren, innerhalb von 24 Stunden eine ganz konkrete Bankgarant­ie von Dazn – eine unmögliche Aufgabe.“

Die DFL weist den Vorwurf zurück. „Das Schreiben der Dazn Group Limited enthält zudem eine Vielzahl von unrichtige­n Darstellun­gen und Verkürzung­en von Sachverhal­ten“, heißt es im Schreiben der Geschäftsf­ührung an die Klubs, das der dpa vorliegt. „Diesbezügl­ich werden wir uns auch gegenüber dem Bundeskart­ellamt äußern. Die DFL GmbH führt das Verfahren selbstvers­tändlich in Einklang mit den gegenüber dem Bundeskart­ellamt dargestell­ten Ausschreib­ungsverfah­ren und den Regelungen der Ausschreib­ungsunterl­agen in transparen­ter und diskrimini­erungsfrei­er Weise durch.“

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