Düsseldorfer Al-Qaida-Zelle verurteilt
Das Oberlandesgericht belegt die vier Islamisten mit hohen Haftstrafen.
DÜSSELDORF (RP) Das Düsseldorfer Oberlandesgericht hat drei Al-Qaida-Terroristen zu Haftstrafen zwischen fünfeinhalb und neun Jahren verurteilt. Ein vierter Angeklagter erhielt als Unterstützer der Terrorgruppe viereinhalb Jahre. „Der Senat ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagten im Auftrag der AlQaida-Führung Terroranschläge in Deutschland verüben sollten und wollten“, erklärte ein Gerichtssprecher nach mehr als zwei Jahren Prozessdauer. Zwei der Verurteilten, Amid C. und Halil S., wurden unter Auflagen auf freien Fuß gesetzt, weil sie bereits einen erheblichen Teil der Strafe in Untersuchungshaft verbüßt haben.
Der Hauptangeklagte Abdeladim El-K. (33) bekam als Kopf der Terror- zelle und wegen der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Straftat mit neun Jahren Haft die höchste Strafe. „Die willkürliche Ermordung von Zivilisten erachtete er als Arbeit im Dienste Allahs“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Havliza.
Der Hauptangeklagte hatte Kontakt zu
Al-Qaida-Chef Osama bin Laden
Den 33-jährigen Hauptangeklagten hält die Bundesanwaltschaft für den bislang ranghöchsten Al-QaidaTerroristen vor einem deutschen Gericht. Sie hatte deshalb neuneinhalb Jahre Haft gefordert. Die Verteidiger hatten für ihn eine Strafe von sieben Jahren Haft beantragt. Ebenfalls als Terroristen wurden Jamil S. (34) zu sieben Jahren und Amid C. (23) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der vierte Angeklagte, Halil S. (30), erhielt eine Strafe von viereinhalb Jahren wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung.
Die Wohngemeinschaft der Muslime in der Nähe der Düsseldorfer Universität war rund um die Uhr observiert worden. Als die Aktivitäten auf den Bau einer Bombe hindeuteten, wurden drei von ihnen am 29. April 2011 festgenommen, ein vierter wurde später gefasst. Fünf Wochen danach wurde im Versteck Osama bin Ladens ein Schreiben gefunden, das auf Kontakte des Hauptangeklagten mit ihm hinweist.