Dölker Talk zum letzten Willen
DÜLKEN (flo) Der November ist der Monat, in dem die Menschen ihrer Toten gedenken und sich mit Sterben, Testament und Vorsorge befassen. So hatte die Dülkener Talkshow „Dölker & Jääs“zum Thema „Mein letzter Wille“auch ein volles Haus. Edmund Kreuzner hatte verschiedene Experten zum Talk geladen:
Der Notar Dr. Oliver Gehse bekräftigte, dass die Idee, sich mit dem eigenen Nachlass zu beschäftigen, eine „tolle Idee“sei. Er gab viele Tipps, beispielsweise, dass ein Testament immer eigenhändig geschrieben und unterschrieben werden muss, es nicht im Privathaushalt, sondern beim Amtsgericht hinterlegt werden sollte. Auch Patientenverfügungen und Vorsorgevollmacht für den Ernstfall sollten hinterlegt werden. Ob Ärzte sich daran halten, bezweifelten die Gäste im Publikum allerdings. Dann wollte Kreuzner von Bärbel Kowalewski wissen, was genau ein Hospiz sei. „Ein Haus zum Sterben mitten im Leben“antwortete die ehrenamtliche Geschäftsführerin von Haus Franz in Dülken. Das Hospiz mit bis zu zehn Zimmern helfe unheilbar Kranken, den letzten Lebensabschnitt selbst bestimmen zu können. Es handele sich hier auch nicht um Patienten, sondern um Gäste. Ein „Paradies“sei dies jedoch nicht.
Die Verweildauer der Gäste sei sehr unterschiedlich: von fünf Minuten bis zu 15 Monaten. Kowalewski erzählte von besonderen Schicksalen und mahnte: „Wer weiß, dass es zu Ende geht, sollte sich bei uns melden.“Viele Jahre betreute Dr. Garlof Langenbeck die Gäste von Haus Franz, jetzt ist er im Ruhestand, jedoch hilft er noch immer mit Rat. Er betonte, dass er als Arzt zwar diese Menschen nicht mehr heilen, ihre aber oft starken Schmerzen lindern und so das Leben erträglicher machen könne.
Ein Sterben in Würde müsse möglich sein: „Was ist besser: noch drei Monate mit Schmerzen leben, oder nur noch zwei, aber ohne Schmerzen?“Langenbeck erklärte auf Fragen der Besucher, dass er gegen aktive Sterbehilfe sei. „Der Arzt soll nicht töten, sondern ein Vertrauensverhältnis zum Patienten aufbauen, ihm helfen.“
„Für den Ernstfall sollten Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
hinterlegt sein“