Abgerechnet wird zum Schluss
„Ohne Moos nix los.“Dieser flapsige Spruch gilt für viele Bereiche des täglichen Lebens, ganz besonders aber für die Vermögensanlage. So verlangt naturgemäß schon der Kauf von Aktien, Anleihen, Immobilien oder anderen Assets gewisse Mittel. Darüber hinaus ist jedoch auch die in aller Regel erforderliche Beratung mit entsprechenden Kosten verbunden.
Dürfte bis hierher unter den verschiedenen Anbietern noch weitestgehend Einigkeit bestehen, gehen die Wege bei der Wahl des Vergütungsmodells doch recht weit auseinander. Dabei lassen sich grundsätzlich zwei Varianten unterscheiden.
So greifen die großen Finanzvertriebe sowie Banken und Sparkassen zumindest im Massengeschäft in aller Regel auf provisionsbasierte Systeme zurück. Sie erheben Transaktionsgebühren für Wertpapierkäufe und - verkäufe und berechnen Ausgabeaufschläge beim Fondserwerb oder der Zeichnung von Zertifikaten. Entlohnt werden damit die Vertriebsleistungen der „Produktverkäufer“. Hinzu kommen jährlich wiederkehrende Gebühren, wie Bestands-, Verwaltungs- und Managementprovisionen für die Aufrechterhaltung der erforderlichen Infrastruktur.
Der Vorteil der Provisionsvergütung für den Kunden besteht insbesondere darin, dass er– ähnlich wie bei der Beratung im Einzelhandel oder beim Autokauf – nur dann zur Kasse gebeten wird, wenn er sich auch tatsächlich für ein Produkt entscheidet.
Hier liegt andererseits auch wieder der Nachteil. „So verleiten umsatzgetriebene Provisionen den Berater ganz eindeutig dazu, überflüssige Umschichtungen vorzunehmen und den Fokus dabei auf möglichst hoch provisionierte Produkte zu legen“, gibt Joachim Paul Schäfer, Geschäftsführer der PSM Vermögensverwaltung, zu bedenken. „Das kostet viel Geld und führt oft auch noch zu einer suboptimalen Diversifizierung innerhalb des Portfolios, was beides natürlich nicht im Interesse des Kunden sein kann.“
Schäfer setzt deshalb – wie die meisten unabhängigen Finanzportfoliomanager – auf die verwaltungsabhängige Vergütung, die auch als Honorarvergütung bezeichnet wird. Sie besteht in der Regel aus einem fixen Anteil und einer erfolgsabhängigen Komponente. Laut Aussagen des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter (VuV) macht erstere jährlich meist zwischen 0,5 und 1,2 Prozent der Anlagesumme aus. Maßgeblich für den jeweiligen Satz sind der zu erbringende Arbeitsaufwand, der sich insbesondere am Anspruch des Mandanten orientiert, und die Größe des Depots.
Während die Vermögensverwalter mit diesem Sockelbetrag ihre Kosten abdecken und den Geschäftsbetrieb am Laufen halten, soll der erfolgsabhängige Part den Dienstleister motivieren, besonders gute Leistungen zu erbringen beziehungsweise. ihn für diese honorieren. „Dabei versteht es sich von selbst, dass die Erfolgsprämie erst dann fällig wird, wenn etwaige Verluste der Vergangenheit zuvor wieder ausgeglichen worden sind
Viele Vermögens
verwalter setzen auf das
Modell der Honorarvergütung
(High-Water-Mark-Prinzip)“, sagt Schäfer. Außerdem sollte zuvor eine bestimmte Benchmark überschritten sein. Bei konservativen Anlagestrategien könnten dies etwa der Leitzins der EZB oder die Umlaufrendite von Bundesanleihen sein.
Als Kritik an dieser Form der Honorarvergütung wird häufig angeführt, dass das Beratungsinteresse und damit die -qualität bei großen Depots deutlich höher sei als bei kleinerem Anlagevolumen. Es könne somit zu einer Ungleichbehandlung unterschiedlich situierter Kunden kommen.
Umgangen werden kann diese Problematik mit der strikten Orientierung am Zeitaufwand, den die Beratung erfordert. Obwohl diese Vorgehensweise sehr naheliegend ist, wird die stundenweise Vergütung nur von einer Minderheit der Vermögensverwalter angeboten, wie Marion Köbler, Geschäftsführerin der Münchner bestadvice Private Vermögen GmbH, bedauert. Die Vermögensverwalterin führt dies insbesondere auf das mangelnde Wissen der Kundschaft über diese Möglichkeit, aber auch auf Widerstände vieler provisionsgetriebener Berater selbst für diese Abrechnungsform zurück. „So werden dem Anleger die Kosten einer guten Betreuung bei keiner anderen Vergütungsform so direkt und offensichtlich vor Augen geführt.“Je nach Qualifikation des Beraters, wobei ein Abschluss als Certified Financial Planner (CFP) selbstverständlich sein sollte, können pro Stunde nämlich zwischen 150 und 350 Euro anfallen. Die Rechnung folgt auf dem Fuße und schmerzt meist mehr als der Ausgabeaufschlag beim Kauf eines oder mehrerer Aktienfonds. Dabei wird leicht übersehen, dass sich dieser bei den üblichen fünf Prozent und einer Anlagesumme von 50.000 Euro immerhin auf bis zu 2500 Euro belaufen kann.
Um Überraschungen zu vermeiden, sollte der Kunde insbesondere bei einer umfangreicheren Erstberatung, bei der die Situation und die Ziele des Anlegers analysiert und Strukturierungsvorschläge unterbreitet werden, aber unbedingt auf ein detailliertes schriftliches Angebot für die maximal benötigte Stundenanzahl bestehen. Eher unüblich ist es dagegen, dem Mandanten eine Zufriedenheitsgarantie zu geben, mit der Köbler jedoch sehr gute Erfahrungen gemacht hat. „Sieht ein Neukunde keinen Mehrwert in unserer Erstberatung, wird er vom Honorar freigestellt. Wir verfolgen diese Praxis bereits seit 13 Jahren, und das Angebot wurde seither noch nicht ein einziges Mal genutzt.“
In jedem Fall sollten sich Anleger unabhängig vom gewählten Vergütungsmodell stets über die tatsächlichen und nicht nur die offen ausgewiesenen Kosten im Klaren sein. Weiterbelastete Gebühren Dritter sind transparent darzustellen. Gleiches gilt für sogenannte Kick-Back-Zahlungen, also Sondervergütungen der Banken und Kapitalanlagegesellschaften an den Vermögensverwalter. Noch besser ist es im Hinblick auf eine tatsächlich neutrale Verwaltung natürlich, wenn sich der Berater uneingeschränkt dazu verpflichtet, sämtliche Prämien und Vergünstigungen an den Kunden weiterzuleiten.
Die stundenweise Vergütung wird nur von wenigen Vermögensverwaltern
angeboten