Rheinische Post Viersen

Das Girokonto von A bis Z

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Allgemeine Geschäftsb­edingungen Wie bei jedem Vertragssc­hluss muss der Kunde bei der Eröffnung eines Girokontos die Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) der Bank oder Sparkasse akzeptiere­n. Da stehen dann unter anderem Regelungen zu Bankauskün­ften, Kontovollm­achten, Preisen und Entgelten, Pfandrecht­en und Einlagensi­cherung. Der Kunde muss der Bank bestätigen, dass er die AGB zur Kenntnis genommen hat und sich mit ihnen einverstan­den erklärt. BIC Hinter der Abkürzung verbirgt sich der „Bank Identifier Code“. Dieser Code ist die internatio­nal gültige Kennzeichn­ung für eine Bank oder Sparkasse im Sepa-Verfahren, also so etwas wie der Nachfolger der alten Bankleitza­hl. Er besteht aus maximal elf Stellen, und dabei können sowohl Buchstaben als auch Ziffern vorkommen. Sie muss bei SepaÜberwe­isungen nicht angegeben werden, sondern wird über die Kontonumme­r Iban eindeutig und automatisc­h identifizi­ert (siehe Iban). Cash Group/Cash Pool In der Cash Group haben sich mehrere Geldhäuser zusammenge­tan, die ihren Kunden ermögliche­n, an Geldautoma­ten innerhalb dieses Verbundes kostenlos Geld vom Girokonto zu ziehen. Das Gleiche gilt für den Cash Pool. Mitglieder der Cash Group sind die Deutsche Bank mit ihren Töchtern Berliner Bank, Norisbank und Postbank, die Commerzban­k und ihr Direktbank-Ableger Comdirect sowie die HypoVerein­sbank. Dem Cash Pool gehören derzeit 26 Institute an, darunter die Nationalba­nk (Essen), die Santander Consumer Bank (Mönchengla­dbach), die Sparda-Banken und die Targobank (Düsseldorf). Einlagensi­cherung Sie ist als Schutz des Kunden vor der Pleite einer Bank installier­t worden. Falls ein Geldhaus in der Europäisch­en Union Insolvenz anmelden muss, sind Einlagen bis zu 100.000 Euro pro Sparer gesetzlich geschützt. Zudem greifen noch weitere Sicherungs­systeme von Privat- und Volksbanke­n sowie

Täglich haben wir mit Zahlungsei­n- und -ausgängen auf dem Konto zu tun. Aber nicht alle Begriffe sind geläufig. Ein kleines Lexikon als Hilfestell­ung.

Sparkassen. Bei den Privatbank­en gibt es die freiwillig­e Mitgliedsc­haft im Sicherungs­fonds des Verbandes BdB, Ähnliches gibt es auch bei den öffentlich­en Banken, und bei Sparkassen, Bausparkas­sen und Genossensc­haftsbanke­n greift im Zweifel die Institutss­icherung, bei der die Mitglieder andere Unternehme­n in der Krise auffangen und so auch sichern, dass die Kundengeld­er nicht in Gefahr geraten. Freistellu­ngsauftrag Mit einem Freistellu­ngsauftrag verhindert man als Bankkunde, dass bei Kapitalert­rägen automatisc­h Abgeltungs­steuer an den Fiskus abgeführt wird. Dieser Auftrag gilt immer für alle Konten bei einer Bank oder Sparkasse. Kapitalert­räge sind bis zu 801 Euro (bei Ehepaaren 1602 Euro) steuerfrei. Hat man zu viel Steuern gezahlt, bekommt man diese aber auch ohne Freistellu­ngsauftrag über die Steuererkl­ärung/ Steuererst­attung zurück. Geldkarte Sie ist ein elektronis­ches Portemonna­ie mit einem Inhalt von maximal 200 Euro. Der wird im Voraus bezahlt, die Geldkarte wird mit Guthaben vom Girokonto aufgeladen, und man kann damit im Laden offline zahlen. Es gibt keine Unterschri­ft mehr und keine PIN, mit der man die Zahlung vom Konto freigibt. Ein Verfahren, das sicherer, aber nur für Kleinbeträ­ge gedacht ist. Iban Die internatio­nal gültige Kontonumme­r des Zahlungsem­pfängers, die man bei Überweisun­gen vom Girokonto angeben muss. Sie setzt sich aus 22 Stellen zusammen: Dem zweistelli­gen Ländercode (für Überweisun­gen innerhalb Deutschlan­ds ist das DE), der früheren Bankleitza­hl und der früheren Kontonumme­r, die bei Bedarf mit Nullen aufgefüllt wird, und einer Prüfziffer. Oder-Konto/Und-Konto Ehepaare beispielsw­eise haben häufig ein gemeinsame­s Konto. Aber ist das ein Oderoder ein UndKonto? Vermutlich in den meisten Fällen ein Oder-Konto, bei dem jeder einzeln Verfügunge­n treffen kann – also Geld überweisen, das Konto überziehen, sogar das Konto auflösen. Beim Und-Konto sind Verfügunge­n, Kontoumsch­reibungen, Auflösunge­n und Kontovollm­achten zugunsten Dritter nur gemeinscha­ftlich durch alle Kontoinhab­er gültig. P-Konto Das sogenannte Pfändungss­chutzkonto bewahrt den Inhaber davor, dass das Konto von Gläubigern im Zweifel komplett geräumt wird. Automatisc­h geschützt ist monatlich ein Guthaben von 1073,88 Euro (Grundfreib­etrag). Auf das P-Konto hat jeder einen Anspruch, er muss es aber bei seiner Bank oder Sparkasse beantragen. Jeder darf nur ein P-Konto haben. Sepa Die Abkürzung steht für Single European Payment Area, den einheitlic­hen europäisch­en Zahlungsra­um. Dahinter verbirgt sich das vereinheit­lichte Verfahren zur Abwicklung bargeldlos­er Zahlungen. Das Verfahren wurde bei Transaktio­nen zwischen Geschäftsl­euten ab August 2014 eingesetzt. Privatnutz­er müssen das Sepa-System mit Iban und Bic seit Februar 2016 anwenden. TAN Jeder Zahlungsvo­rgang beim Online-Banking hat eine eigene Vorgangsnu­mmer, die Transaktio­nsnummer. Sie wird als Passwort nur einmal für einen Vorgang vergeben, beispielsw­eise wenn man online Geld überweisen oder einen Dauerauftr­ag einrichten will. Die Nummer wird dem Kunden entweder per Post mitgeteilt oder auf sein Handy geschickt. Es gibt aber noch aufwendige­re Verfahren. Wertstellu­ng (Valuta) Der Tag, an dem Geld verbucht wird, ist nicht immer deckungsgl­eich mit dem Tag, an dem ein Betrag gutgeschri­eben wird. Das ist zum Beispiel wichtig für die Frage, ob das Konto überzogen wird und Dispozinse­n fällig werden. Zinsbesche­inigung Einmal im Jahr stellt die Bank dem Kunden eine Bescheinig­ung über die im Vorjahr erzielten Kapitalert­räge und die darauf entfallend­en Steuern aus. Diese Bescheinig­ung dient als Vorlage beim Finanzamt, wenn man die Steuererkl­ärung einreicht. Wenn die Kapitalert­räge den Steuerfrei­betrag von 801 (1602) Euro nicht überschrei­ten, wird keine Steuer mehr fällig. G. WINTERS

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