Rheinische Post Viersen

Ärger um ehemalige Kneipe an der Gladbacher Straße

Anwohner kritisiere­n, dass in den Räumen Karneval gefeiert wurde und die Stadt nichts unternomme­n habe

- VON SABINE JANSSEN

VIERSEN Ruhestörun­g, Körperverl­etzung, Randale … die Liste der Polizeiein­sätze an der Gladbacher Straße ist lang. „29 Einsätze in 400 Tagen“, sagt Antje Heymanns, Sprecherin der Kreis-Polizei. Im Herbst gab Gastwirt Dariush Schadust seine Schankerla­ubnis ab. Seitdem ist es ruhig – meistens und bis auf die Karnevalst­age. „Am Nelkensams­tag und Tulpensonn­tag war dort geöffnet. Die Tür stand sperrangel­weit auf. Das ,Open‘Schild leuchtete. Es waren gut 60 Leute in der Kneipe“, berichtet Axel Bamberg, der an der Gladbacher Straße wohnt.

Das Ordnungsam­t habe dem Betreiber eine Ausnahmege­nehmigung mit befristete­r Schankerla­ub- nis erteilen wollen und die Nachbarn darüber informiert. Als sie protestier­ten, prüfte die Stadt erneut und machte einen Rückzieher. In dem Briefwechs­el zwischen Ordnungsam­t und Anwohnern heißt es: „Die Betreiber (...) erhalten daher keine Erlaubnis für eine gaststätte­nartige Nutzung, weder an den Karnevalst­agen noch zu einem anderen Zeitpunkt!“

Laut Bamberg sei aber am Sonntagmit­tag um 13 Uhr ein Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts vor Ort gewesen, habe mit dem ehemaligen Gastwirt geredet und sei wieder gefahren. Die Party sei dann unverminde­rt weitergega­ngen. Er und die Nachbarn seien durch den jahrelange­n Ärger wundgerieb­en. „Für uns ist das eine Zumutung. Vor der Kneipe herrschten früher unhaltbare Zu- stände. Wir wurden angepöbelt, beleidigt und bedroht.“Gäste hätten in die Hauseingän­ge uriniert, Autoreifen seien zerstochen worden. Bamberg fühlt sich von der Stadt im Axel Bamberg, Anwohner Stich gelassen: „Wenn ich falsch parke, bekomme ich ein Knöllchen. Aber da verstößt jemand gegen die Regeln, ohne dass die Stadt etwas unternimmt.“

„Wir können nicht verstehen, wie es zu der Ausnahmege­nehmigung der Stadt kommen konnte“, sagt ein anderer Nachbar. Aus Sorge um seine Kinder möchte er nicht mit Namen genannt werden.

„Die Ausnahmege­nehmigung ging nicht an den Betreiber heraus“, sagt Frank Schliffke, Sprecher der Stadt. Nach den Einwänden der Nachbarn habe das Ordnungsam­t festgestel­lt, dass eine Ausnahme gar nicht möglich sei. An den Karnevalst­agen sei das Ordnungsam­t definitiv nicht vor Ort gewesen. „Es gibt dort kein gaststätte­nrechtlich­e Genehmigun­g, insofern gab es für uns keinen Anlass. Wir können keine Privaträum­e kontrollie­ren.“

Für den ehemaligen Kneipenbet­reiber Dariush Schadust stellt sich die Sache anders dar: „Ich hatte als Kiosk mit Erlaubnis geöffnet, ganz offiziell.“Das Büdchen lohne sich nicht sonderlich, deshalb sei es un- regelmäßig geöffnet. Die Gaststätte habe er freiwillig aufgegeben, weil er sich von den Nachbarn schikanier­t gefühlt habe. Schadust möchte die Räume an der Gladbacher Straße nun verpachten oder verkaufen. Er selbst wolle außerhalb von Viersen ein Geschäft aufmachen.

„Ein Kiosk bedarf keiner gaststätte­nrechtlich­en Genehmigun­g. Da sind wir außen vor“, erklärt Schliffke. Verzehr von Alkohol in oder vor einem Kiosk seien verboten. Ebenso der Tresenauss­chank.

Grundsätzl­ich muss ein Kiosk als Gewerbe angemeldet und die veränderte Nutzung des Gebäudes bei der Bauaufsich­t beantragt werden. „Das ist unproblema­tisch, aber es liegt uns in dem Fall zurzeit keine Nutzungsän­derung vor“, sagt der Sprecher der Stadt.

„Da verstößt jemand gegen die Regeln, ohne dass die Stadt etwas unternimmt“

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