Rheinische Post Viersen

Dieselfahr­er verklagt VW und Autohändle­r

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MÖNCHENGLA­DBACH (gap) Mit einem Fall im sogenannte­n Abgasskand­al wird sich jetzt auch das Mönchengla­dbacher Landgerich­t beschäftig­en müssen. Am Donnerstag, 23. März, gibt es einen Güteund Verhandlun­gstermin vor der 10. Zivilkamme­r. Der Käufer eines VW-Diesel-Fahrzeugs will sein Geld zurück und verklagte deshalb VW und einen Vertragshä­ndler. Zurzeit seien etwa 20 weitere Verfahren am Mönchengla­dbacher Landgerich­t anhängig, sagt Sprecher Jan-Philip Schreiber. In dem Fall am kommenden Donnerstag hatte der Käufer im Juli 2014 für 13.360 Euro einen gebrauchte­n VW-Golf Variant 1,6 Liter TDI bei einem Vertragshä­ndler in Mönchengla­dbach gekauft. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen Leasingrüc­kläufer, der zu diesem Zeitpunkt schon etwas mehr als 100.000 Kilometer gelaufen war. Wie der Landgerich­tssprecher mitteilte, war in dem Wagen ein 1,6-Liter-Dieselmoto­r eingebaut, dessen Motorsoftw­are zur Optimierun­g der Stickstoff-Emissionsw­erte im behördlich­en Prüfverfah­ren beigetrage­n hat.

Im Dezember 2015 hatte der Kläger den Rücktritt vom Kaufvertra­g erklärt. „Er behauptet, das Fahrzeug halte im normalen Fahrbetrie­b die Euro-5-Abgasnorm nicht ein“, so Schreiber. Es sei nach Ansicht des Klägers zu vermuten, dass eine Verbesseru­ng der Stickoxidw­erte nur unter Inkaufnahm­e neuer Mängel beim CO2-Ausstoß oder beim Kraftstoff­verbrauch oder unter Inkaufnahm­e von erhöhtem Motorversc­hleiß möglich sei. Zumindest sei das Fahrzeug unabänderb­ar mit einem wertminder­nden Verdacht behaftet. Die Beklagten behaupten dagegen, das Fahrzeug sei nicht mangelhaft.

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