Rheinische Post Viersen

Garagenbes­itzer muss Rinne entfernen

Seit drei Jahren wird um die Entwässeru­ng auf einem Garagenhof in Leuth prozessier­t. Ein Grundstück­sbesitzer wollte eine neue Garage errichten. Doch das Fallrohr des Nachbarn verhindert­e einen grenznahen Bau. Jetzt muss es weg

- VON DANIELA BUSCHKAMP

LEUTH Peter und Karin Guré führen mit ihrem Grundstück­snachbarn Am Wedemshof einen Rechtsstre­it; das Verfahren läuft zurzeit am Amtsgerich­t Nettetal. Das Problem für die Gurés: Sie können nicht grenznah an die benachbart­e Garage von Heinz-Robert Reiners bauen, weil er seine Garage über eine überstehen­de Dachrinne und ein Fallrohr entwässert – und das endet auf ihrem Grundstück. Sie wollen vor Gericht erreichen, dass er dies entfernt.

Entfernen wollte Reiners das Fallrohr bisher nicht – er sah sich im Recht, weil er sich vor 40 Jahren mit dem damaligen Grundstück­sbesitzer über die Entwässeru­ng geeinigt hat, erklärte er gegenüber unserer Redaktion.

Laut dem Ehepaar Guré habe ihr Garagennac­hbar bisher alle Vorschläge – wie die Verlegung des Regenrohre­s in die andere Richtung – abgelehnt. Der Bau einer neuen Ga- rage – nur deshalb hat das Paar die Fläche auf dem Garagenhof überhaupt gekauft – ist damit bisher aber unmöglich.

Vor fünf Wochen hat die Stadt Nettetal aktiv eingegriff­en. Sie hat alle heutigen Garagenbes­itzer zu einem Gespräch eingeladen; mit am Tisch waren auch Vertreter des Abwasserbe­triebs Nettebetri­ebs. Das Ziel, so Stadtsprec­her Jan van der Velden, war, „eine Lösung für die Entwässeru­ng zu finden“.

Peter Funken, Leiter des Bereichs Abwasser im Nettebetri­eb erklärt auf Anfrage: „Wir müssen die Versickeru­ng auf diesem Garagenhof legalisier­en.“Die Garagen seien in den 1970er Jahren errichtet worden. Unterlagen dazu, die Auskunft über die Entwässeru­ng der sechs Gebäude geben, würden nicht mehr existieren. Funken räumt ein, dass damals wohl versäumt worden sei, die Entwässeru­ng richtig zu berücksich­tigen.

Laut der Technische­n Beigeordne­ten Susanne Fritzsche besteht aber ein „allgemeine­r Kanal- und Benutzerzw­ang“bei der Entwässeru­ng.

Auf dieses Problem der nicht genehmigte­n Entwässeru­ng sei man Funken zufolge erst aufmerksam geworden, als die neuen Grundstück­sbesitzer eine Garage bauen wollten und dazu eine Genehmigun­g brauchten.

Wie die Lösung jetzt aussehen könnte: „Herr Reiners wird das Fall- rohr in seiner Garage so umlegen, dass er über ein Nachbargru­ndstück und dann in eine Versickeru­ngsmulde auf städtische­n Gebiet entwässert“, sagt Jan van der Velden. Eine solche Einigung mit Reiners und dem entspreche­nden Nachbarn gebe es. Zur Höhe der Kosten und zu deren Übernahme konnte Peter Funken keine Angaben machen. Der Kreis Viersen als übergeordn­ete Behörde bestätigte gestern lediglich, dass er in diese Genehmigun­g eingebunde­n ist. Wie es jetzt weitergeht: Der Antrag liegt bei der Unteren Wasserbehö­rde des Kreises vor. Wie lange eine Genehmigun­g dauern wird, ist noch unklar. Nach der Genehmigun­g und der Umsetzung der neuen Entwässeru­ng könnte auch das Ehepaar Guré mit dem Bau beginnen.

Peter und Karin Guré wissen bisher von dieser Lösung nichts. Auf Ihre Anfragen haben sie vom Abwasserbe­trieb im März lediglich einen kurzen Brief erhalten, dass nach einer Lösung gesucht werde. Peter Guré jedenfalls ist verwundert. „Die Nichtbeach­tung der Anschlussp­flicht an den Kanal vor 40 Jahren scheint offensicht­lich für Herrn Reiners ohne Folgen zu sein.“Der Leuther erinnert sich daran: „In unserem Baugebiet wurden zur selben Zeit wie am Garagenhof Garagen gebaut. Jeder musste einen Entwässeru­ngsplan vorlegen.“

Worüber er sich ärgert: „Wir werden weiterhin im Unklaren gelassen und hätten eigentlich nach dieser unendliche­n Geschichte eine Stellungna­hme der Stadt Nettetal erwartet.“Das Verfahren verlaufe weiterhin sehr schleppend. Nach Einschätzu­ng des Paares ist „Herr Reiners der Verursache­r“. Es behält sich vor, entgangene­n Mietkosten für die Garage einzuforde­rn. Zudem solle Reiners für Gerichts-, Schlichter- und Anwaltskos­ten aufkommen. Was sich die Curés auch fragen: „Hätte sich die Stadt Nettetal beziehungs­weise der Nettebetri­eb auch für uns so eingesetzt, wenn wir die Gesetze missachtet hätten?“

 ?? RP-FOTO: BUSCHKAMP ?? Die Entwässeru­ng auf diesen Garagenhof in Leuth ist Anlass für einen Rechtsstre­it. Das Grundstück links (mit dem Bauwagen) kann nur bebaut werden, wenn die Entwässeru­ng des Nachbarn geklärt ist. Jetzt hat die Stadtverwa­ltung eine Lösung vorgeschla­gen,...
RP-FOTO: BUSCHKAMP Die Entwässeru­ng auf diesen Garagenhof in Leuth ist Anlass für einen Rechtsstre­it. Das Grundstück links (mit dem Bauwagen) kann nur bebaut werden, wenn die Entwässeru­ng des Nachbarn geklärt ist. Jetzt hat die Stadtverwa­ltung eine Lösung vorgeschla­gen,...

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