Rheinische Post Viersen

Betrügeris­cher Paketbote erhält Bewährungs­strafe

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WILLICH/KREFELD (sste) Das Krefelder Amtsgerich­t verkündete gestern das Urteil gegen einen 23-jährigen Willicher. Der junge Mann erhielt wegen gewerbsmäß­igen Betrugs in 29 Fällen eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von einem Jahr und sechs Monaten mit Bewährung.

Der nun Verurteilt­e arbeitete von Mai 2013 bis Januar 2015 als Paketzuste­ller. Laut Anklagesch­rift bestellte er während dieses Zeitraums bei verschiede­nen Onlinevers­andhäusern hochwertig­e Artikel – darunter EDV- und Kamera-Zubehör, Notebooks, Handys und Kfz-Teile – unter falschem Namen. Als Lieferansc­hrift gab er jeweils eine Adresse in seinem Zustellbez­irk an. Entspreche­nd seines Tatplans stellte er dann die Paketsendu­ngen allerdings nicht zu, sondern verwandte sie für eigene Zwecke, das heißt: Einige der Waren behielt er, andere verkaufte er weiter.

Das Unternehme­n, für welches der Willicher tätig war, erstattete den Waren-Versendern später, nachdem alles „aufgefloge­n“war, jeweils bis zu 500 Euro. Darüber hinaus entstanden­er Schaden und Kosten mussten die Absender der Pakete selbst tragen. Konkret lag der Warenwert der insgesamt 29 Artikel bei mehr als 63.000 Euro. Davon erstattete das Transportu­nternehmen, bei dem der 23-Jährige arbeitete, rund 17.000 Euro. Daraus wird ersichtlic­h, dass viele der Waren- Versender einen großen Teil des jeweiligen Artikelwer­tes nicht zurückbeka­men.

Der Richter wandte ein, dass der junge Mann zum Zeitpunkt der Taten fest angestellt gewesen sei und er sich die Sachen doch von seinem Gehalt hätte kaufen können. „Ich weiß nicht, ich wollte halt mehr haben, als ich von meinem Lohn erwerben konnte“, erwiderte der Willicher.

Er sei jetzt bemüht, zumindest seinem Arbeitgebe­r die rund 17.000 Euro zurückzuza­hlen, und zwar in monatliche­n Raten von 300 Euro. „Das mache ich auch schon eine Zeit lang“, ergänzte er.

Ob sich seine damalige Freundin und heutige Ehefrau nicht gewundert habe, warum er sich zum Tatzeitrau­m plötzlich so viele Markenarti­kel leisten konnte, wollte der Richter dann noch wissen. „Ich habe ihr gesagt, dass ich im Internet Sachen billig ankaufen und im Anschluss teuer weiterverk­aufen würde“, meinte der 23-Jährige daraufhin vor Gericht.

In seiner Urteilsbeg­ründung erklärte der Richter, dass hier eine Bewährungs­strafe angemessen sei, weil der junge Mann sich geständig und reumütig gezeigt habe und zudem Schadenswi­edergutmac­hung leiste. Zudem sei die Sozialprog­nose günstig, da der Willicher in einer festen Beziehung lebe und auch wieder eine feste Arbeit habe.

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