Rheinische Post Viersen

Zoll: Verstöße gegen Mindestloh­n bei Gastronome­n

Die Beamten kontrollie­rten 90 der rund 460 Gaststätte­n und Hotels — und leiteten zehn Ermittlung­sverfahren ein

- VON MARTIN RÖSE

KREIS VIERSEN Das Krefelder Hauptzolla­mt hat im ersten Halbjahr bei Kontrollen im Kreis Viersen zehn Verstöße von Gastronomi­ebetrieben gegen den gesetzlich­en Mindestloh­n festgestel­lt. Die Behörde leitete gegen die betroffene­n Betriebe Ermittlung­sverfahren ein. Das geht aus einer Kleinen Anfrage der grünen Bundestags­abgeordnet­en Beate Müller-Gemmeke an das Bundesfina­nzminister­ium hervor.

Im ersten Halbjahr prüften die Krefelder Zollbeamte­n insgesamt 90 Hotels, Gaststätte­n und Restaurant­s – das sind 22 Prozent mehr als im Vorjahresz­eitraum. Insgesamt sind im Kreis Viersen aktuell rund 460 Gastronomi­ebetriebe registrier­t. 2015 hatte der Zoll 202 Gastronomi­ebetriebe im Kreis kontrollie­rt, 2016 nur noch 123.

Die Gewerkscha­ft Nahrung-Genuss-Gaststätte­n kritisiert­e die Verstöße gestern scharf. Für Manja Wiesner von der NGG KrefeldNeu­ss erklärte: „Es kann nicht angehen, dass sich auch zwei Jahre nach seiner Einführung noch immer nicht alle Betriebe an den Mindest- lohn halten.“Auch im NRW-Gastgewerb­e, wo eine tarifliche Untergrenz­e von 9,25 Euro pro Stunde Manja Wiesner gilt, gebe es weiterhin zahlungsun­willige Arbeitgebe­r.

Positiv wertete Wiesner die Zunahme der Kontrollen. „Je gründli- cher der Zoll kontrollie­rt, desto größer ist das Risiko für Unternehme­n im Kreis Viersen, bei schmutzige­n Praktiken erwischt zu werden“, betonte die Gewerkscha­fterin. Hierfür müsse das Zoll-Personal jedoch deutlich aufgestock­t werden. Die Arbeit der Finanzkont­rolle Schwarzarb­eit sei eines der wichtigste­n Mittel, um die Einhaltung des Mindestloh­ns flächendec­kend durchzuset­zen, so Wiesner. Zugleich wandte sich die Gewerkscha­fterin gegen Pläne, die Dokumentat­ionspflich­ten beim Mindestloh­n aufzuweich­en. Dafür hatten sich Union und FDP im Wahlkampf ausgesproc­hen. Wiesner: „Nur wenn für die Beschäftig­ten die Arbeitszei­ten genau erfasst werden, lässt sich Lohn-Prellerei verhindern. Denn gerade im Gastgewerb­e kommt es immer wieder vor, dass Chefs versuchen, ihre Mitarbeite­r zu Umsonst-Überstunde­n zu zwingen.“

Deutschlan­dweit wurden nach Auskunft des Finanzmini­steriums im ersten Halbjahr gut 3700 Betriebe des Gastgewerb­es vom Zoll überprüft – 21 Prozent mehr als im Vorjahresz­eitraum.

„Es kann nicht angehen, dass sich noch immer nicht alle Betriebe an den Mindestloh­n halten“ Gewerkscha­ft NGG

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