Sicher und gesund bei der Arbeit
Ob Ersthelferausbildung oder Gefährdungsbeurteilung – Arbeitgeber und Führungskräfte sind für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter verantwortlich.
Zahlreiche Gesetze und Vorschriften bestimmen die Pflichten der Arbeitgeber hinsichtlich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen. Eine besonders wichtige Rolle spielt dabei das Arbeitsschutzgesetz. „Es enthält mit der Gefährdungsbeurteilung das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes“, betont Frank Bell von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Gefährdungen bei der Arbeit zu ermitteln, Gegenmaßnahmen zu ergreifen, deren Wirksamkeit zu überprüfen und dies zu dokumentieren. „Das gilt zum Beispiel für Gefährdungen durch Gefahrstoffe oder spezielle physikalische Einwirkungen durch Lärm oder Strahlung, aber auch für psychische Belastungen bei der Arbeit“, erklärt der Experte für betriebliche Prävention.
Die DGUV Vorschrift 1 sieht darüber hinaus die Bestellung von Sicherheitsbeauftragten durch den Arbeitgeber vor. Sie sind ehrenamtliche Ansprechpersonen für die Beschäftigten in Fragen der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. Weiterhin enthält die Vorschrift auch die Pflicht für Arbeitgeber, Beschäftigte als Ersthelfer ausbilden zu lassen. Je nach Unternehmensgröße und Tätigkeitsfeld muss in allen betrieblichen Bereichen eine vorgeschriebene Anzahl an Ersthelfern zur Verfügung stehen. „Die Grundausbildung versetzt Ersthelfer in die Lage, bei allen im Betrieb vorkommenden Verletzungen die notwendigen vorläufigen Maßnahmen zu ergreifen“, erläutert Sonja Palme, Leiterin der Geschäftsstelle des Fachbereichs Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallver- sicherung DGUV. Das Spektrum reicht von kleinen Unfällen über größere Notfälle bis hin zu lebensbedrohlichen Situationen. Die Ersthelferausbildung ist regelmäßig aufzufrischen. Zur Organisation der Ersten Hilfe in einem Betrieb gehören auch die Bereitstellung von Erste-Hilfe-Material und eine mindestens jährliche Unterweisung der Mitarbeiter über das richtige Verhalten bei Unfällen.
Weiterhin verpflichtet das Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitgeber, ihr Unternehmen betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreuen zu lassen. Wie genau die Betreu- ung aussehen soll, ist in der Unfallverhütungsvorschrift DGUV Vorschrift 2 konkretisiert. „Je nach Unternehmensgröße kann anhand der Vorschrift eine passgenaue Betreuung festgelegt werden“, so Bell. Die Definition von Inhalt und Form der Betreuung ist in erster Linie Aufgabe des Unternehmers. „Diese erfüllt er im Zusammenwirken mit den Betriebs- oder Personalräten und Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit.“
In der Arbeitsstättenverordnung gibt es konkrete Richtlinien zur Gestaltung von Arbeitsplätzen, die der Arbeitgeber beachten muss. „Hier werden zum Beispiel Vorgaben gemacht zum Nichtraucherschutz, zur Gestaltung von Bildschirmarbeitsplätzen und zur Heimarbeit“, erklärt Frank Bell. Ziel der Verordnung ist es, Beschäftigte an ihrem Arbeitsplatz zu schützen und zur Verhütung von Unfällen und Berufskrankheiten beizutragen. Die Sicher- heit bei der Verwendung von Arbeitsmitteln regelt hingegen die Betriebssicherheitsverordnung. Sie spricht neben Fragen der Beschaffenheit auch die Themen Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung an.
Zum betrieblichen Brandschutz gehört eine regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigten über die Brandgefahren und das Verhalten im Gefahrenfall. Der Arbeitgeber hat zudem eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch praktische Übungen mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. „Darüber hinaus gibt es je nach Branche noch spezifische Unfallverhütungsvorschriften, technische Regeln und Gesetze, die zu beachten sind, wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz“, betont Bell. „Um Führungskräften den Überblick zu erleichtern, haben die Unfallversicherungsträger in den vergangenen Jahren damit begonnen, die entsprechenden Vorgaben in Form von Branchenregeln aufzubereiten.“
Darüber hinaus beraten übrigens die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen die Unternehmen auch selbst im Arbeitsschutz und bieten entsprechende Weiterbildungen an.
Recht & Arbeit Die Gesetze und Verordnungen sollen Unfälle verhüten helfen