Stamp: Sami A. wurde in Tunesien nicht gefoltert
(kib/her) Das NRW-Integrationsministerium hat Behauptungen widersprochen, wonach der Islamist Sami A. in Tunesien gefoltert wurde. Das Ministerium sei davon überzeugt, „dass Sami A. in Tunesien nicht gefoltert worden ist und ihm auch keine Folter droht“, hieß es dort am Dienstag auf Anfrage. Die Anwälte des abgeschobenen Tunesiers hatten in einem Schreiben an Integrationsminister Joachim Stamp (FDP) hingegen erklärt, Sami A. sei in Tunesien gefoltert worden, wie der„Kölner Stadt-Anzeiger“berichtete. Er habe nahezu zwei Tage lang nichts essen und trinken dürfen und sei durch Schläge in den Nacken am Einschlafen gehindert worden. Weitere Einzelheiten sollten zu einem späteren Zeitpunkt gerichtlich vorgetragen werden, ließen sie wissen. DieVorwürfe sind auch deshalb brisant, weil Stamp angekündigt hatte, zurückzutreten, falls Sami A. in Tunesien tatsächlich gefoltert worden sein sollte.
Unterdessen hat das Oberverwaltungsgericht Münster die Stadt Bochum von der Zahlung des Zwangsgelds entbunden. In erster Instanz war die Stadt am 3. August vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu einer Zahlung von 10.000 Euro verpflichtet worden, weil sie sich nicht um die Rückholung von Sami A. aus Tunesien bemüht hatte. Nun aber sei die Zwangsgeldzahlung nicht mehr geboten, entschied das Oberverwaltungsgericht am Dienstag. Die Stadt habe nach dem Gelsenkirchener Urteil „alles derzeit in ihrer Macht Stehende unternommen, um die Rückholung von Sami A. zu bewirken“. Sie habe konkret zugesichert, Sami A. eine aufenthaltsrechtliche Betretenserlaubnis zu erteilen und das Auswärtige Amt um ein Einreisevisum zu bitten.