Kempener Werbering wünscht mehr Freiheiten bei Ladenöffnung
Mit der Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnung an Sonntagen erhofft sich die Kaufmannschaft mehr Möglichkeiten. Die Stadt tritt aber auf die Bremse.
KEMPEN Am kommenden Sonntag zum Handwerkermarkt haben viele Geschäfte in der Kempener Altstadt für ihre Kunden wieder von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Auch zum Kempener Weihnachtsmarkt wird es am 9. Dezember einen verkaufsoffenen Sonntag geben. Wie viele solcher Einkaufsmöglichkeiten es in Kempen im kommenden Jahr geben wird, steht dagegen noch nicht fest. Der Kempener Werbering hat zwar einen entsprechenden Antrag bei der Stadt gestellt. Doch nicht alle Wünsche sind bislang erfüllt.
Unstrittig sind solche Sonntage, die in Verbindung mit einem Stadtfest stehen. Verkaufsoffene Sonntage soll es demnach beim Frühlingsfest am 7. April, beim Altstadtfest am 5. Mai, beim Fest „Klingende Altstadt“am 15. September, beim Handwerkermarkt am 13. Oktober und beim Weihnachtsmarkt am 15. Dezember 2019 geben. Diese Sonntage sind auch aus Sicht der Stadtverwaltung unproblematisch. Lediglich bei dem Wunschtermin 6. Januar 2019 scheiden sich derzeit noch die Geister. Dieser Tag steht nicht in Verbindung mit einem Stadtfest. Der Werbering möchte den Verkaufssonntag als nachweihnachtliches Shopping-Event bewerben. Rechtlich sieht Geschäftsführer Fred Klaas darin keine Probleme, führt entsprechende Bestimmungen im neuen Ladenöffnungsgesetz an, die eine solche Öffnung zur Stärkung des örtlichen Einzelhandels durchaus zulassen. Im Rathaus hat man indes so seine Bauchschmerzen. Der zuständige Erste Beigeordnete Hans Ferber will erst eine fundierte Begründung des Werberings abwarten, ehe die Stadt dem beantragten Termin 6. Januar zustimmt.
In der Kempener Kaufmannschaft ist man über die starre Haltung der Stadtverwaltung nicht gerade begeistert. Man wünscht sich mehr Flexibilität. Das betrifft auch den Geltungsbereich für die Ladenöffnung. Der Werbering möchte sie gerne auf den gesamten Bereich von Alt-Kempen ausdehnen. Dann könnte beispielsweise auch der SelfMarkt an der Otto-Schott-Straße seine Pforten zu den verkaufsoffenen Sonntagen öffnen. Die Stadt sieht das aber angesichts der rechtlichen Rahmenbedingungen als nicht so einfach umsetzbar an. Der Werbering muss nun eine detailliertere Begründung nachliefern.
Hintergrund: Der Self-Markt liegt bislang außerhalb der Zone, in der Geschäfte an verkaufsoffenen Sonntag in der Kempener Innenstadt öffnen dürfen. Der Markt ist aus Sicht des Werberings aber ein wichtiger Bestandteil des örtlichen Einzelhandelsstandorts. Man will ihn deshalb einbeziehen.
In der Politik, das wurde in der Sitzung des zuständigen Ordnungsausschusses am Dienstagabend deutlich, unterstützen die Parteien die Interessen des Werberings, allerdings nicht um jeden Preis. Es müsse alles rechtlich einwandfrei begründet sein, hieß es.