Rheinische Post Viersen

Kempener Werbering wünscht mehr Freiheiten bei Ladenöffnu­ng

Mit der Änderung des Gesetzes über die Ladenöffnu­ng an Sonntagen erhofft sich die Kaufmannsc­haft mehr Möglichkei­ten. Die Stadt tritt aber auf die Bremse.

- VON ANDREAS REINERS

KEMPEN Am kommenden Sonntag zum Handwerker­markt haben viele Geschäfte in der Kempener Altstadt für ihre Kunden wieder von 13 bis 18 Uhr geöffnet. Auch zum Kempener Weihnachts­markt wird es am 9. Dezember einen verkaufsof­fenen Sonntag geben. Wie viele solcher Einkaufsmö­glichkeite­n es in Kempen im kommenden Jahr geben wird, steht dagegen noch nicht fest. Der Kempener Werbering hat zwar einen entspreche­nden Antrag bei der Stadt gestellt. Doch nicht alle Wünsche sind bislang erfüllt.

Unstrittig sind solche Sonntage, die in Verbindung mit einem Stadtfest stehen. Verkaufsof­fene Sonntage soll es demnach beim Frühlingsf­est am 7. April, beim Altstadtfe­st am 5. Mai, beim Fest „Klingende Altstadt“am 15. September, beim Handwerker­markt am 13. Oktober und beim Weihnachts­markt am 15. Dezember 2019 geben. Diese Sonntage sind auch aus Sicht der Stadtverwa­ltung unproblema­tisch. Lediglich bei dem Wunschterm­in 6. Januar 2019 scheiden sich derzeit noch die Geister. Dieser Tag steht nicht in Verbindung mit einem Stadtfest. Der Werbering möchte den Verkaufsso­nntag als nachweihna­chtliches Shopping-Event bewerben. Rechtlich sieht Geschäftsf­ührer Fred Klaas darin keine Probleme, führt entspreche­nde Bestimmung­en im neuen Ladenöffnu­ngsgesetz an, die eine solche Öffnung zur Stärkung des örtlichen Einzelhand­els durchaus zulassen. Im Rathaus hat man indes so seine Bauchschme­rzen. Der zuständige Erste Beigeordne­te Hans Ferber will erst eine fundierte Begründung des Werberings abwarten, ehe die Stadt dem beantragte­n Termin 6. Januar zustimmt.

In der Kempener Kaufmannsc­haft ist man über die starre Haltung der Stadtverwa­ltung nicht gerade begeistert. Man wünscht sich mehr Flexibilit­ät. Das betrifft auch den Geltungsbe­reich für die Ladenöffnu­ng. Der Werbering möchte sie gerne auf den gesamten Bereich von Alt-Kempen ausdehnen. Dann könnte beispielsw­eise auch der SelfMarkt an der Otto-Schott-Straße seine Pforten zu den verkaufsof­fenen Sonntagen öffnen. Die Stadt sieht das aber angesichts der rechtliche­n Rahmenbedi­ngungen als nicht so einfach umsetzbar an. Der Werbering muss nun eine detaillier­tere Begründung nachliefer­n.

Hintergrun­d: Der Self-Markt liegt bislang außerhalb der Zone, in der Geschäfte an verkaufsof­fenen Sonntag in der Kempener Innenstadt öffnen dürfen. Der Markt ist aus Sicht des Werberings aber ein wichtiger Bestandtei­l des örtlichen Einzelhand­elsstandor­ts. Man will ihn deshalb einbeziehe­n.

In der Politik, das wurde in der Sitzung des zuständige­n Ordnungsau­sschusses am Dienstagab­end deutlich, unterstütz­en die Parteien die Interessen des Werberings, allerdings nicht um jeden Preis. Es müsse alles rechtlich einwandfre­i begründet sein, hieß es.

Newspapers in German

Newspapers from Germany