Angeklagter bestreitet illegales Rennen
Im Juni 2017 wurde ein Fußgänger beim Überqueren einer Straße in Mönchengladbach von einem Auto erfasst und getötet. Seit Montag stehen ein Schwalmtaler und ein Willicher deswegen vor Gericht.
MÖNCHENGLADBACH Vor der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach begann am Montag der Prozess gegen zwei Männer, die sich auf der Fliethstraße in Mönchengladbach ein illegales Autorennen geliefert haben sollen. Beiden wird vorsätzliche Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Der Fahrer, ein 29-jähriger Schwalmtaler, muss sich außerdem wegen fahrlässiger Tötung verantworten. Er erfasste einen Fußgänger und verletzte ihn so schwer, dass der Mann starb. Die Anklage gegen gegen den zweiten Fahrer, ein 26-Jähriger aus Willich, beinhaltet zusätzlich Unfallflucht.
Die beiden Männer sollen am Tatabend im Juni 2017 mit bis zu 100 Kilometern pro Stunde gefahren sein. Erlaubt sind 40. Bei einem Überholversuch soll der 29-Jährige auf die Gegenfahrbahn ausgewichen sein und dabei einen 38-jährigen Mann erfasst haben. Dieser sei durch den Zusammenprall 37 Meter durch die Luft geschleudert worden und kurz darauf an seinen schweren Verletzungen gestorben.
Der Unfallfahrer war wegen Mordes in Untersuchungshaft gekommen. Später wurde diese Anklage zurückgenommen, da es keinen hinreichenden Tatverdacht für einen Tötungsvorsatz gebe. Bei einer Verurteilung drohen beiden bis zu fünf Jahre Haft. Ein verschärfter Paragraf des Strafgesetzbuches, der bei verbotenen Autorennen mit tödlichem Ausgang bis zu zehn Jahre Freiheitsstrafe vorsieht, trat erst nach dem Unfall in Kraft.
Der 29-Jährige ließ über seinen Verteidiger erklären, er werde gestehen, zu schnell gefahren zu sein und einen Menschen mit dem Auto getötet zu haben. Er bestreite jedoch, an einem Rennen teilgenommen zu haben. Er habe das andere Auto, einen silbernen Seat Cupra, erst wahrgenommen, als er von diesem überholt worden sei. Er meine, dass er in der linken Fahrspur an der Ampel gestanden habe, vor ihm ein dunkles Auto, neben ihm ein roter Golf und daneben der Cupra. Er sei zügig angefahren, plötzlich sei der silberne Wagen vor ihm gewesen. Er sei ein Stück auf die Gegenfahrbahn ausgewichen, um eine Kollision zu vermeiden. Den Fußgänger habe er erst bemerkt, als sein Bruder, der Beifahrer war, gesagt habe: „Vorsicht, da ist jemand.“
Die Videoauswertung eines nahe dem Unfallort gelegenen Fast-Food-Restaurants zeigt, dass die Angeklagten kurz vor dem tödlichen Unfall den dortigen Außenschalter genutzt hatten. Die Auswertung zeige jedoch keinen persönlichen Kontakt zwischen beiden. Eine Zeugin (22) erklärte, am Tatabend als Beifahrerin ihres Mannes im Auto an einer Ampel gewartet zu haben. An der Rechtsabbiegespur habe ein silberner Seat gestanden. Beim Anfahren habe dessen Fahrer – statt abzubiegen – sie geschnitten und sich unmittelbar vor ihr Auto gesetzt. Ihr Mann habe stark bremsen müssen, um einen Auffahrunfall zu vermeiden.
An der Brücke an der Unterführung zur Fliethstraße habe sie bemerkt, dass die beiden Seats der Angeklagten nebeneinander auf den beiden Geradeaus-Spuren fuhren. Es habe für sie den Eindruck eines Rennens gemacht. Sie habe das Gefühl gehabt, der Fahrer des dunklen Fahrzeugs habe sich durch das Schneiden ihres Autos von dem anderen Fahrer „angestachelt“gefühlt. Irgendwann sei der silberne Wagen halb auf die Spur des dunklen gefahren, habe diesen geschnitten. Der Fahrer des dunklen Wagens sei ihm ausgewichen, in den Gegenverkehr, wo sie einen Mann habe stehen sehen. Es habe ein schreckliches Geräusch gegeben. Ihr Mann habe an einer Baustelle gehalten, sie sei ausgestiegen und habe den Rettungsdienst gerufen.