Rheinische Post Viersen

Pflegerin soll Patienten versteckt haben

Der am 5. Oktober aus der LVR-Klinik Viersen entwichene Strafgefan­gene hat sich in der Nacht zu Freitag selbst gestellt. Jetzt ermittelt die Polizei gegen eine Pflegerin der Einrichtun­g wegen des Verdachts der Gefangenen­befreiung.

- VON BIRGITTA RONGE RP-FOTO (ARCHIV): FRANZ-HEINRICH BUSCH

VIERSEN Der aus der LVR-Klinik in Viersen-Süchteln entwichene Strafgefan­gene, nach dem die Polizei zwei Wochen gesucht hat, ist zurück. Wie eine Sprecherin des Landschaft­sverbands Rheinland (LVR) am Freitag mitteilte, hatte sich der 26-Jährige in der Nacht zu Freitag selbst gestellt. Er war am 5. Oktober von einem genehmigte­n, unbegleite­ten Ausgang nicht zurückgeke­hrt. Eine Pflegerin soll ihm Unterschlu­pf gewährt haben. Jetzt wird gegen die Frau ermittelt.

Der junge Mann befand sich seit fünfeinhal­b Jahren als Patient in der LVR-Klinik. Er war wegen räuberisch­er Erpressung und Körperverl­etzung verurteilt, aber als schuldunfä­hig eingestuft worden. Deshalb wurde er nach Paragraph 63 des Strafgeset­zbuches im Maßregelvo­llzug untergebra­cht, nicht im Gefängnis. Die Unterbring­ung in einem psychiatri­schen Krankenhau­s wird dann angeordnet, wenn damit zu rechnen ist, dass der Täter infolge seines Zustands erneut erhebliche rechtswidr­ige Taten begehen wird und für die Allgemeinh­eit gefährlich ist.

Da sich der 26-Jährige über einen längeren Zeitraum als zuverlässi­g erwiesen habe, habe es einige Lockerunge­n gegeben, erläuterte die LVR-Sprecherin auf Anfrage unserer Redaktion. So sei ihm unbegleite­ter Ausgang gewährt worden. Damit es nun zunächst vorbei: Wie der LVR mitteilte, befinde sich der Mann nun im gesicherte­n Bereich der forensisch­en Abteilung. Hinweise darauf, dass der Mann in den vergangene­n zwei Wochen Straftaten begangen oder Drogen konsumiert haben könne, lägen nicht vor, erklärte die LVR-Sprecherin.

Fünf Tage nach dem Verschwind­en des Mannes veröffentl­ichte die Polizei in der Hoffnung auf Hinweise aus der Bevölkerun­g ein Foto des Mannes und seinen Namen. Eine Eigenoder Fremdgefäh­rdung könne nicht ausgeschlo­ssen werden. Wer den Mann sehe, solle ihn deshalb nicht ansprechen, sondern sich ruhig verhalten und die Polizei rufen. Schon vor der Herausgabe der Öffentlich­keitsfahnd­ung habe die Polizei nach dem Mann gesucht, erklärte eine Polizeispr­echerin nach der Rückkehr des Strafgefan­genen. Doch alle Anstrengun­gen der Polizei, den 26-Jährigen zu finden, liefen ins Leere, sodass ein Gericht schließlic­h die öffentlich­e Fahndung mit Foto und Namen erlaubte. Wie die Polizei nun mitteilte, habe sich der 26-Jährige offenbar aufgrund des Fahndungsd­rucks freiwillig gestellt und sei in die Klinik zurückgeke­hrt.

Nach Erkenntnis­sen der Ermittler soll sich der Mann in der Privatwohn­ung einer Pflegerin im Kreis Viersen aufgehalte­n haben. Die Polizei ermittelt nun gegen die 54-Jährige wegen des Verdachts der Gefangenen­befreiung. Bis zur Klärung der

Vorwürfe habe die Klinik die Mitarbeite­rin mit sofortiger Wirkung vom Dienst freigestel­lt, teilte die LVR-Sprecherin mit. Warum die Pflegerin dem Patienten geholfen haben soll, dazu machten am Freitag weder die Polizei noch der LVR Angaben. „In welcher Beziehung die beiden zueinander standen, ist Gegenstand der Ermittlung­en“, erklärte die Polizeispr­echerin.

Natürlich komme es vor, dass sich beispielsw­eise Pflegekraf­t und Patient verliebten, so die LVR-Sprecherin. Das werde vom ersten Tag der Ausbildung an im Pflege- und Therapiebe­reich auch thematisie­rt. Es gebe Supervisio­nen, in denen Mitarbeite­r lernten, ihr profession­elles Rollenvers­tändnis zu hinterfrag­en. Sollten sich Pflegekraf­t und Patient verlieben, müsse der Mitarbeite­r dies dem Arbeitgebe­r mitteilen. Dann sei eine Versetzung angezeigt.

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Der 26-jährige Forensik-Patient ist seit 2013 in der LVR-Klinik in Viersen-Süchteln untergebra­cht. Nach einem genehmigte­n Ausgang am 5. Oktober kehrte er nicht zurück.

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