Rheinische Post Viersen

Campingpla­tzmord: Angeklagte soll Sohn Tat gestanden haben

Im Prozess vor dem Mönchengla­dbacher Landgerich­t sagte am Freitag der Kriminalbe­amte aus, der Adriano K. kurz nach der Tat im März vernommen hatte.

- VON EVA-MARIA GEEF

NIEDERKRÜC­HTEN Die angeklagte Ramona K. (52) soll ihrem Sohn den Mord an Roland P. (54) wenige Tage nach der Tat gestanden haben: Sie habe „nochmal draufgesch­lagen“, anschließe­nd die Tatbekleid­ung auf dem Campingpla­tz vergraben. Mehr Details habe Adriano K. (21) dazu bei der Polizei nicht preisgegeb­en, da er „es nicht so genau habe wissen wollen“.

Im Prozess zum Niederkrüc­htener Campingpla­tzmord vor der Jugendkamm­er des Landgerich­ts Mönchengla­dbach sagte am Freitag der Kriminalbe­amte aus, der im März den Angeklagte­n Adriano K. vernommen hatte. Dieser wurde zunächst zweimal als Zeuge vernommen, später nochmals, um herauszufi­nden, inwiefern er an der Tat beteiligt war. Eine Handy-Auswertung hatte ergeben, dass er sich am Abend des Überfalls auf Roland P. nicht wie von ihm selbst erklärt zu Hause, sondern in der Nähe des Tatorts aufgehalte­n habe.

Diese Ortung sei jedoch kein hinreichen­der Beleg für eine Tatbeteili­gung gewesen, so die Staatsanwa­ltschaft. Erst im weiteren Verlauf der Ermittlung­en wurde der Sohn dann beschuldig­t. In der dritten Vernehmung habe er zunächst eine „kleine Lüge“klarstelle­n wollen.

In den ersten Gesprächen bei der Polizei habe er das Verhältnis seiner Mutter zu Roland P. als „okay“mit lediglich kleinen Auseinande­rsetzungen dargestell­t. Er habe jedoch von der Gewalt in der Beziehung und der Kontrolle, die P. über seine Mutter ausübte, gewusst.

Konfrontie­rt mit der Aussage, dass sein Smartphone sich am Tatabend in unmittelba­rer Nähe des Campingpla­tzes eingeloggt habe, gab der 21-Jährige zu, vor Ort gewesen zu sein, angeblich, um P. selber zur Rede zu stellen. Später revidierte er diese Aussage und erklärte, er habe einige Tage vorher in einem Bus eine Unterhaltu­ng mit seinem Bruder über die Beziehung ihrer Mutter geführt. Daraufhin habe ein russischer Mitfahrer erklärt, er könne „ihr Problem lösen“, dieser habe P. dann verprügelt.

Auch diese Äußerung nahm K. später zurück, erklärte, dass ein Schulkamer­ad, Konstantin K., dem er die Situation geschilder­t habe, ihm Hilfe zugesagt habe. Dieser sei

am Tatabend mit einem ihm Unbekannte­n zu ihm gekommen, beide hätten 1200 Euro erhalten, um P. „eine aufs Maul zu geben“. Später habe Adriano K. eingeräumt, dass von „krankenhau­sreif“schlagen die Rede war, sie den Tod P.s „aber nicht wollten“.

Befragt von dem vernehmend­en Beamten, ob er nicht denke, dass so eine Tat auch anders ausgehen könne, erklärte Adriano K., daran habe er nicht gedacht. P. habe jedoch „weg“gemusst, da sie es nicht schaffe, sich von ihm zu trennen. Die Söhne sollten sich nicht an dem Überfall beteiligen, da P. kampfsport-erfahren war und sich beide nicht einer möglichen Strafverfo­lgung aussetzen sollten. Einen Monat vor der Tat habe seine Mutter ihn daher gefragt, ob er jemanden kenne, der „das übernehmen könne“. Sie habe den Krankenhau­saufenthal­t P.s nutzen wollen, um auszuziehe­n.

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RP-ARCHIV: RONGE Kurz nach der Tat hatte die Polizei den Campingpla­tz am Laarer See in Niederkrüc­hten abgesperrt. Im Wohnwagen hinten links wurde das Opfer gefunden.

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