Campingplatzmord: Angeklagte soll Sohn Tat gestanden haben
Im Prozess vor dem Mönchengladbacher Landgericht sagte am Freitag der Kriminalbeamte aus, der Adriano K. kurz nach der Tat im März vernommen hatte.
NIEDERKRÜCHTEN Die angeklagte Ramona K. (52) soll ihrem Sohn den Mord an Roland P. (54) wenige Tage nach der Tat gestanden haben: Sie habe „nochmal draufgeschlagen“, anschließend die Tatbekleidung auf dem Campingplatz vergraben. Mehr Details habe Adriano K. (21) dazu bei der Polizei nicht preisgegeben, da er „es nicht so genau habe wissen wollen“.
Im Prozess zum Niederkrüchtener Campingplatzmord vor der Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach sagte am Freitag der Kriminalbeamte aus, der im März den Angeklagten Adriano K. vernommen hatte. Dieser wurde zunächst zweimal als Zeuge vernommen, später nochmals, um herauszufinden, inwiefern er an der Tat beteiligt war. Eine Handy-Auswertung hatte ergeben, dass er sich am Abend des Überfalls auf Roland P. nicht wie von ihm selbst erklärt zu Hause, sondern in der Nähe des Tatorts aufgehalten habe.
Diese Ortung sei jedoch kein hinreichender Beleg für eine Tatbeteiligung gewesen, so die Staatsanwaltschaft. Erst im weiteren Verlauf der Ermittlungen wurde der Sohn dann beschuldigt. In der dritten Vernehmung habe er zunächst eine „kleine Lüge“klarstellen wollen.
In den ersten Gesprächen bei der Polizei habe er das Verhältnis seiner Mutter zu Roland P. als „okay“mit lediglich kleinen Auseinandersetzungen dargestellt. Er habe jedoch von der Gewalt in der Beziehung und der Kontrolle, die P. über seine Mutter ausübte, gewusst.
Konfrontiert mit der Aussage, dass sein Smartphone sich am Tatabend in unmittelbarer Nähe des Campingplatzes eingeloggt habe, gab der 21-Jährige zu, vor Ort gewesen zu sein, angeblich, um P. selber zur Rede zu stellen. Später revidierte er diese Aussage und erklärte, er habe einige Tage vorher in einem Bus eine Unterhaltung mit seinem Bruder über die Beziehung ihrer Mutter geführt. Daraufhin habe ein russischer Mitfahrer erklärt, er könne „ihr Problem lösen“, dieser habe P. dann verprügelt.
Auch diese Äußerung nahm K. später zurück, erklärte, dass ein Schulkamerad, Konstantin K., dem er die Situation geschildert habe, ihm Hilfe zugesagt habe. Dieser sei
am Tatabend mit einem ihm Unbekannten zu ihm gekommen, beide hätten 1200 Euro erhalten, um P. „eine aufs Maul zu geben“. Später habe Adriano K. eingeräumt, dass von „krankenhausreif“schlagen die Rede war, sie den Tod P.s „aber nicht wollten“.
Befragt von dem vernehmenden Beamten, ob er nicht denke, dass so eine Tat auch anders ausgehen könne, erklärte Adriano K., daran habe er nicht gedacht. P. habe jedoch „weg“gemusst, da sie es nicht schaffe, sich von ihm zu trennen. Die Söhne sollten sich nicht an dem Überfall beteiligen, da P. kampfsport-erfahren war und sich beide nicht einer möglichen Strafverfolgung aussetzen sollten. Einen Monat vor der Tat habe seine Mutter ihn daher gefragt, ob er jemanden kenne, der „das übernehmen könne“. Sie habe den Krankenhausaufenthalt P.s nutzen wollen, um auszuziehen.