Wohnungseigner müssen für Doppel-Rauchmelder zahlen
KASSEL/DÜSSELDORF (epd) Wohnungseigentümer müssen den doppelten Einbau von Rauchmeldern in ihren Wohnungen hinnehmen. Eine Eigentümergemeinschaft kann deren Einbau und Wartung in allen Wohnungen beschließen, auch wenn einzelne Eigentümer bereits selbst Warngeräte installiert haben, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH) (Az.: V ZR 273/17). Im konkreten Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus dem Raum Düsseldorf 2015 den einheitlichen Einbau samt Wartung von Rauchmeldern in allen Wohnungen beschlossen. Mehrere Vermieter hatten eigene Rauchwarnmelder installiert und wehrten sich gerichtlich dagegen, dass sie nach dem Beschluss der Eigentümergemeinschaft für doppelte Geräte inklusive Wartung zahlen sollten. Doch der BGH befand, dass sie Eigentümergemeinschaft den einheitlichen Einbau und die Wartung von Rauchmeldern in allen Wohnungen beschließen kann. Indem eine Fachfirma für alle Geräte zuständig sei, „wird ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet“. So sei fachlich sichergestellt, dass die Din-Normen eingehalten würden. Die finanzielle Mehrbelastung für die Eigentümer mit bereits angeschraubten Geräten sei überschaubar. 2015 hatte der BGH ähnlich bei Mietern entschieden ( VIII ZR 215/14, VIII ZR 290/14).