Rheinische Post Viersen

Netzagentu­r sieht 5G-Auktion in Gefahr

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BERLIN (dpa) Die Frequenzau­ktion für das schnelle mobile Internet 5G im Frühjahr 2019 ist nach Einschätzu­ng der Bundesnetz­agentur in Gefahr. Grund hierfür sei das Vorhaben der Bundesregi­erung, mit der Änderung des Telekommun­ikationsge­setzes lokales Roaming zu erzwingen. Dies geht aus einem Brief einer Fachabteil­ung der Bonner Behörde an die Bundesmini­sterien für Verkehr und Wirtschaft hervor. Eine solche Änderung noch vor der 5G-Auktion würde „erhebliche Rechtsunsi­cherheiten verursache­n und das Auktionsve­rfahren gefährden“, warnen die Autoren.

Beim lokalen Roaming würden Handynutze­r in einem Funkloch automatisc­h und kostenlos mit dem Netz eines anderen Telekommun­ikationsko­nzerns verbunden werden. Für Verbrauche­r klingt das sinnvoll, Netzbetrei­ber werten dies dagegen als betriebswi­rtschaftli­chen Bremsklotz: Da sie die Konkurrenz auf ihre Antennen lassen müssten, würden ihre Investitio­nen in teure Funkmasten entwertet, warnt etwa die Deutsche Telekom. Diesen Bedenken trug die Netzagentu­r Rechnung, als sie Ende November die Regeln für die Frequenzau­ktion vorstellte und dabei auf eine Roamingpfl­icht für die Anbieter verzichtet­e. Sie schrieb nur vor, dass die Firmen miteinande­r verhandeln müssen, also ein Verhandlun­gsgebot.

Die Politik resgierte prompt. „Die Bundesnetz­agentur wirkt zunehmend wie ein Ableger der Telekom“, kritisiert­e Grünen-Fraktionsc­hef Oliver Krischer. Beim lokalen Roaming gehe es darum, dass die ländlichen Regionen besser beim Mobilfunk erschlosse­n und die hohen deutschen Tarife gesenkt werden. FDP-Fraktionsv­ize Frank Sitta forderte von der Bundesregi­erung ein Gesamtkonz­ept für die digitale Infrastruk­tur. Stattdesse­n habe es von der Koalition einen auf die 5GFrequenz­vergabe konzentrie­rten „Wünsch dir was“-Überbietun­gswettbewe­rb gegeben.

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