Rheinische Post Viersen

Umsteigen kann Reisemange­l sein

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(tmn) Wenn der Reiseveran­stalter den Gast von einem Nonstop-Flug auf eine Umsteigeve­rbindung umbucht, kann dies ein Reisemange­l sein. Viel Geld gibt es aber meist nicht zurück. Eine verspätete Ankunft von vier Stunden am Urlaubsort müsse der Reisende ohnehin hinnehmen, erklärt der Reiserecht­ler Paul Degott. Eine nachträgli­che Preisminde­rung ist dann nicht drin.Verschiebt sich die Ankunft jedoch noch mehr, besteht ein Anspruch – allerdings nur in Höhe des anteiligen Tagesreise­preises. Denn vor Ort geht lediglich ein Teil des Ankunftsta­ges verloren.

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