Rheinische Post Viersen

Tattoos und Piercings verbieten?

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(dpa) Stecker in der Nase und Bilder auf dem Arm sind heute keine Seltenheit mehr. Sogar eine tätowierte First Lady gab es schon – dank Bettina Wulff. Und doch gibt es Arbeitgebe­r, die Tätowierun­gen oder Piercings verbieten. Dürfen sie das?

In den meisten Fällen nicht, sagt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht und Vorsitzend­er der Arbeitsgem­einschaft Arbeitsrec­ht im Deutschen Anwaltvere­in. „Im Grundsatz darf jeder Arbeitnehm­er erst einmal machen, was er will.“Will der Arbeitgebe­r Vorschrift­en zum Äußeren machen, braucht er ein berechtigt­es Interesse daran. So ist es zum Beispiel nachvollzi­ehbar, dass Arbeitgebe­r halbwegs vorzeigbar­e Mitarbeite­r haben möchten, sagt Schipp: „Dass jemand gepflegt ist, kann ich erwarten.“

Auch Kleiderord­nungen sind deshalb erlaubt, aber nur unter bestimmten Umständen. Und noch schwierige­r wird es bei Tätowierun­gen, die sich nicht einfach abnehmen lassen, sowie Piercings oder außergewöh­nlicher Haar- und Bartpracht: Hier bräuchte der Arbeitgebe­r schon gute Gründe, um sie zu untersagen. Im Lebensmitt­elhandwerk etwa kann er hygienisch­e Bedenken gegenüber manchen Frisuren vorbringen, wenn diese zum Beispiel nicht unter ein Haarnetz passen. „Die Frage ist, ob es eine objektive Notwendigk­eit für die Vorschrift gibt.“

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