Was der neue Bahnstreik bedeutet
Die Eisenbahngewerkschaft EVG hat für diesen Morgen für vier Stunden zum Streik aufgerufen. Manche Züge könnten jedoch trotzdem fahren, erklärt ein Experte. Arbeitnehmer müssen trotz Streiks zur Arbeit erscheinen.
DÜSSELDORF Der für Montag angekündigte Warnstreik der Deutschen Bahn wird die Region stark treffen. Das ist für Lothar Ebbers, einen der Sprecher von ProBahn, klar: „An einem Montag haben wir sowieso viel Verkehr. Es sind auch wenige Leute aktuell in Urlaub. Und Zugausfälle im Nahverkehr haben wir wegen Personalmangel ja sowieso oft.“Wir beantworten die wichtigsten Fragen zum Arbeitskampf.
Welche Strecken sind betroffen? Pro Bahn rechnet damit, dass Fernzüge stärker von dem Streik tangiert sein werden als der Nahverkehr. Ein Grund ist, dass Fernzüge meistens nur mit Zugbegleiter fahren dürfen, Nahverkehrszüge dürfen auch ohne Zugbegleiter starten. Außerdem gibt es auf den kürzeren Strecken deutlich mehr Wettbewerber, die nicht bestreikt werden. So weist Ebbers daraufhin, dass zwischen Köln und Neuss auch Züge von National Express fahren, zwischen Mönchengladbach und Wuppertal-Hagen fährt auch der RE 13 der Eurobahn, und zwischen Duisburg und Mönchengladbach wird eine der drei Linien von Abellio betrieben. Abellio startete auch Sonntags mit den neuen RRX-Fahrzeugen den neuen RE 11 zwischen Düsseldorf, Dortmund und Kassel.
Gibt es weitere Alternativen? Bahnkunden, die von Ausfällen betroffen sind, können auf Fernbusse ausweichen. Weitere Möglichkeiten sind Mitfahrgelegenheiten, Fahrgemeinschaften oder auch Mietwagen.
Wo informieren sich die Reisenden? Unser Onlineportal rp-online.de informiert fortlaufend. Die Bahn kommuniziert über Bahn. de sowie über die Hotline 01800996633. Außerdem lassen sich von vielen Bahnhöfen wie Düsseldorf, Köln oder auch Mönchengladbach die aktuellen Abfahrtzeiten direkt im Internet aufrufen. Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks fehlen? Grundsätzlich nein Es gibt keinen Anspruch auf bezahlte Freistellung, wenn ein Verkehrsmittel ausfällt. Arbeitnehmer tragen das Wegerisiko. Allerdings gibt es oft die Möglichkeit, zeitweise im Home-Office zu arbeiten oder Überstunden abzubauen.
Welche Rechte haben die Kunden? Laut Gesetz bekommen Fahrgäste ab einer Stunde Verspätung 25 Prozent des Reisepreises zurück. Ab zwei Stunden Verspätung sind es 50 Prozent. Die Bahn kann sich bei einem Streik nicht auf höhere Gewalt berufen. Wenn die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr morgens liegt, können Fahrgäste mit einer absehbaren Verspätung von mindestens 60 Minuten am Zielort unter Umständen auch ein anderes Verkehrsmittel wie Bus oder Taxi nutzen. Die Quittungen müssen im Original aufbewahrt werden. Unter Umständen erstattet die Bahn sogar Hotelkosten. Zudem bietet die Deutsche Bahn Fahrgästen an, Fahrkarten während des Streikzeitraums
kostenlos zu erstatten. Ansprechpartner sind die DB-Reisezentren in den Bahnhöfen. Alternativ ist dies auch unter www.bahn.de („Meine Bahn“) möglich. Wenn ein Zug ausfällt oder der Fahrgast einen Anschluss wegen der Verspätungen verpasst, kann er auf einen beliebigen anderen Zug ausweichen. Das gilt auch für teurere Verbindungen. Die Zugbindung bei Spartickets wird in diesem Fall auch aufgehoben. Vorsicht: Diese Regelung gilt nicht bei regionalen Angeboten wie etwa dem Schönes-Wochenende-Ticket.
Wann war der letzte große BahnStreik? Bahnkunden werden immer wieder Streikopfer. Besonders schmerzhaft in Erinnerung dürfte 2014 sein: Damals setzte die Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) dem Bahnverkehr mit mehreren über das Jahr verteilten Streikwellen besonders hart zu.