Gutachten mahnt AfD zur Vorsicht
Arbeitsgruppe Eine von der AfD eingesetzte Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundestagsabgeordneten Roland Hartwig soll Vorkehrungen gegen eine mögliche Beobachtung durch den Verfassungsschutz treffen. Diese Gruppe hat etwa ein Gutachten beim Freiburger Staatsrechtler Dietrich Murswiek in Auftrag gegeben. Darin wurde die Frage erörtert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit eine Partei beobachtet werden kann.
Empfehlungen In diesem Gutachten befinden sich Handlungsempfehlungen. So warnt Murswiek AfD-Politiker etwa davor, Begriffe wie „Überfremdung“, „Umvolkung“und „Volkstod“zu verwenden, da diese Anhaltspunkte für eine Beobachtung liefern könnten. Zudem solle man vermeiden, Pauschalurteile wie „Flüchtlinge sind kriminell“oder „Altparteien sind korrupt“zu benutzen, die bestimmte Gruppen herabwürdigen.
Niedersachsen Die niedersächsische AfD hat ihren Mitgliedern bereits Anweisungen gegeben. In einer „Handreichung“warnt der Landesvorstand: „Beobachtet der Verfassungsschutz eine Partei, verlassen in kürzester Zeit nahezu alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes diese Partei.“