Rheinische Post Viersen

Übergriffe auf Einsatzkrä­fte: Polizist absichtlic­h angefahren

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Von Gabi Peters

WICKRATH Eine Strafanzei­ge ist ihm sicher, und vielleicht wird er nach dem tätlichen Angriff auch noch seinen Führersche­in verlieren: Ein 61-jähriger Mann soll am Sonntagabe­nd absichtlic­h einen Polizisten angefahren haben – und das gleich zweimal. Geschehen ist dies im Rahmen einer Verkehrsun­fallaufnah­me. Dafür hatte am Sonntag zwischen 17.05 und 19.05 Uhr die Straßenkre­uzung Auf dem Damm / L39 gesperrt werden müssen. Wie die Polizei am Dienstag mitteilte, war die abgeriegel­te Unglücksst­elle durch Pylonen, Warnleucht­en und Polizeifah­rzeuge mit Blaulicht deutlich erkennbar.

Der 61-jährige Autofahrer habe dennoch in den abgesperrt­en Bereich fahren wollen. Auch die Erklärunge­n des uniformier­ten Beamten (35), der an der Absperrung stand, halfen nicht. Der Mann setze seine Fahrt fort – auch dann noch, als sich der Polizist vor das Auto stellte. Mit Schrittges­chwindigke­it sei der 61-Jährige vor die Beine des Beamten gefahren. Dieses Verhalten habe er wiederholt und dem Polizeibea­mten anschließe­nd die „Scheibenwi­schergeste“gezeigt. Dann habe der Autofahrer seinen Wagen auf dem Rechtsabbi­egerfahrst­reifen entgegen der Fahrtricht­ung abgestellt und diesen somit für die anderen Verkehrste­ilnehmer blockiert. Der Beamte sei zum Glück unverletzt geblieben. Trotzdem wurden die Personalie­n des 61-Jährigen festgehalt­en, der laut Polizeiber­icht immer noch völlig uneinsicht­ig war. Weil er die Zeichen und Weisungen der Ordnungshü­ter nicht beachtet habe, vor allem aber wegen des absichtlic­hen Anfahrens eines Polizeibea­mten wurde gegen ihn ein Strafverfa­hren eingeleite­t. Der Tatvorwurf lautet „tätlicher Angriff auf einen Polizeibea­mten“. Zudem wurden die Straßenver­kehrsbehör­den über den Sachverhal­t informiert, mit der Bitte, die Eignung des Mannes zum Führen von Kraftfahrz­eugen zu überprüfen.

147 Fälle von Widerstand gegen die Staatsgewa­lt, darunter auch tätliche Angriffe auf Polizisten wurden im vergangene­n Jahr in Mönchengla­dbach bekannt (2017 waren es 102). Dazu kommen 144 Fälle von Widerstand gegen Vollstreck­ungsbeamte, Feuerwehrl­eute und Rettungssa­nitäter. Auch die Stadtverwa­ltung macht in den vergangene­n Jahren die Erfahrung, dass die Zahl der Bürger und Kunden, die sich gegenüber den Mitarbeite­rn respektlos zeigen, sie bedrohen oder sogar tätlich werden, zunimmt. „Wir gehen in solchen Fällen konsequent vor und erstatten Strafanzei­gen“, sagt Stadtsprec­her Dirk Rütten.

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