Studie kritisiert Umgang mit Behinderten in NRW
DÜSSELDORF (tor) Das Deutsche Institut für Menschenrechte kritisiert Defizite bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in NRW. So könnten Menschen mit Behinderung hierzulande auch zehn Jahre nach Inkrafttreten der Konvention „noch immer nur selten entscheiden, wie und wo sie wohnen wollen, da es kaum bezahlbare barrierefreie Wohnungen gibt“, sagte Valentin Aichele vom Menschenrechtsinstitut. Die Einrichtung wird vom Deutschen Bundestag finanziert. Die Studie über die Lage von Behinderten im Land hatte der seinerzeit noch rot-grün dominierte Landtag in Auftrag gegeben.
Konkret kritisiert Aichele, dass die jüngste Baurechtsnovelle von NRW-Ministerin Ina Scharrenbach (CDU) „einen Rückschritt hinter bereits erreichte gesetzliche Verbesserungen bedeute“. Tatsächlich hatte Scharrenbach eine Quote für rollstuhlgerechte Neubauten zugunsten anderer Auflagen für barrierearmes Wohnen gekippt.
„Nicht akzeptabel“seien auch die unzureichenden Bemühungen des Landes beim gemeinsamen Lernen von behinderten und nicht behinderten Kindern (Inklusion). Schon die Tatsache, dass die schwarz-gelbe Landesregierung überhaupt an einigen Förderschulen festhalte, sei ein Fehler. „Solange es getrennte Strukturen für Menschen mit und ohne Behinderung gibt, können gleichwertige Lebensbedingungen gar nicht erreicht werden“, sagte Aichele.