Urteil: Organspender müssen besser aufgeklärt werden
KARLSRUHE/ESSEN (dpa) Vor einer Lebend-Organspende müssen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) umfassend über alle Risiken aufklären. Bei mangelhafter Aufklärung haben Patienten, die gesundheitliche Schäden davontragen, Anspruch auf Schmerzensgeld und Entschädigung, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe in zwei Fällen aus NRW und Niedersachsen (Az. VI ZR 318/17 und VI ZR 495/16).
Der heute 54 Jahre alte Ralf Zietz aus Niedersachsen hatte seiner Frau im Universitätsklinikum Essen im Jahr 2010 eine Niere gespendet, eine Frau aus NRW ihrem Vater im Jahr 2009. Beide leiden bis heute unter Erschöpfung (Fatigue-Syndrom) und eingeschränkter Nierenfunktion. Das Oberlandesgericht Hamm hatte zwar Fehler bei der Aufklärung festgestellt, etwa das Fehlen des neutralen Arztes – die Klagen der Spender aber abgewiesen. Beide Fälle müssen jetzt zur Feststellung der Schadenshöhe vor dem OLG neu verhandelt werden.
Entscheidend sei, dass potenzielle Organspender über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssten, urteilten die BGH-Richter. „Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplantationsgesetzes ist unabdingbare Voraussetzung, wenn die Bereitschaft der Menschen zur Organspende langfristig gefördert werden soll“, sagte die Vorsitzende Richterin des VI. Zivilsenats. Das OLG Hamm war davon ausgegangen, dass beide Spender sich auch dann zu der Operation entschlossen hätten, wenn sie die Risiken vollständig gekannt hätten.