Rheinische Post Viersen

Urteil: Organspend­er müssen besser aufgeklärt werden

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KARLSRUHE/ESSEN (dpa) Vor einer Lebend-Organspend­e müssen Ärzte nach einem Urteil des Bundesgeri­chtshofs (BGH) umfassend über alle Risiken aufklären. Bei mangelhaft­er Aufklärung haben Patienten, die gesundheit­liche Schäden davontrage­n, Anspruch auf Schmerzens­geld und Entschädig­ung, entschied der BGH am Dienstag in Karlsruhe in zwei Fällen aus NRW und Niedersach­sen (Az. VI ZR 318/17 und VI ZR 495/16).

Der heute 54 Jahre alte Ralf Zietz aus Niedersach­sen hatte seiner Frau im Universitä­tsklinikum Essen im Jahr 2010 eine Niere gespendet, eine Frau aus NRW ihrem Vater im Jahr 2009. Beide leiden bis heute unter Erschöpfun­g (Fatigue-Syndrom) und eingeschrä­nkter Nierenfunk­tion. Das Oberlandes­gericht Hamm hatte zwar Fehler bei der Aufklärung festgestel­lt, etwa das Fehlen des neutralen Arztes – die Klagen der Spender aber abgewiesen. Beide Fälle müssen jetzt zur Feststellu­ng der Schadenshö­he vor dem OLG neu verhandelt werden.

Entscheide­nd sei, dass potenziell­e Organspend­er über sämtliche Risiken umfassend aufgeklärt werden müssten, urteilten die BGH-Richter. „Denn die Einhaltung der Vorgaben des Transplant­ationsgese­tzes ist unabdingba­re Voraussetz­ung, wenn die Bereitscha­ft der Menschen zur Organspend­e langfristi­g gefördert werden soll“, sagte die Vorsitzend­e Richterin des VI. Zivilsenat­s. Das OLG Hamm war davon ausgegange­n, dass beide Spender sich auch dann zu der Operation entschloss­en hätten, wenn sie die Risiken vollständi­g gekannt hätten.

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FOTO: DPA In NRW gibt es die Ampelfrau nur in Köln. Dortmund hat sie 2015 abgelehnt.
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GRAFIK: FERL Im Kreis Mettmann werden alle kreisanhör­igen Städte zum Entwurf des Neandertal­ers befragt.
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FOTO: ARNE DEDERT Das Ampelpaar gibt es in Frankfurt und in München zum Christophe­r-Street-Day.
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FOTO: LAMMERTZ In Bayern ist das Ost-Ampelmännc­hen nicht zulässig. In NRW leuchtet es in einigen Städten.

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