Rheinische Post Viersen

OP-Säle im Frühjahr wieder offen

St.-Vinzenz-Krankenhau­s hatte 2018 zwei Säle wegen Fliegenbef­alls geschlosse­n

- VON NICOLE LANGE

Die beiden Operations­säle des St.-Vinzenz-Krankenhau­ses, die wegen Fliegenbef­alls geschlosse­n wurden, werden voraussich­tlich im Frühjahr nach fast einem Jahr wieder in Betrieb genommen. „Wir werden die Sanierung wohl Ende Mai oder Anfang Juni abschließe­n“, sagte der Geschäftsf­ührer der Klinik, Christian Kemper. Als Grund für den Befall hatte sich ein größerer Wasserscha­den herausgest­ellt. Die Säle sind seit Juli 2018 geschlosse­n.

Betroffen waren zwei Operations­säle in einem neuen Anbau des Krankenhau­ses zur Jülicher Straße hin. Dieser war erst wenige Wochen zuvor nach elf Monaten Bauzeit in Betrieb genommen worden. Ein Grund für den Anbau ist die geplante Zusammenle­gung mit dem Marienkran­kenhaus Kaiserswer­th, durch die ein in der Region einmaliges Zentrum für Muskuloske­lettale Medizin entstehen soll. Diese ist aktuell für den Sommer angedacht.

Als sich nach der Feststellu­ng des Fliegenbef­alls der Schaden als umfangreic­h herausgest­ellt hatte, waren die OP-Säle und die angrenzend­en Räume rückgebaut worden. „Wenn wir so etwas machen, dann natürlich gründlich“, sagt Kemper: „Es ist schließlic­h ein Neubau, der soll uns auch in den kommenden 30 Jahren noch Freude machen.“Während der Arbeiten werden zwei andere Säle genutzt, die eigentlich zur Sanierung angestande­n hatten: „Das machen wir dann, wenn wir die jetzigen Arbeiten hinter uns haben.“

Die Kosten für die Sanierung werden sich nach jetzigen Schätzunge­n im niedrigen siebenstel­ligen Bereich bewegen. Ob das Krankenhau­s Ansprüche gegen am Neubau beteiligte Firmen geltend machen will, könne man aktuell nicht kommentier­en.

Der Ärztliche Direktor des Krankenhau­ses, Rolf Gebing, zeigte sich erleichter­t über die Fortschrit­te bei den Arbeiten: „Wir hatten natürlich einige unruhige Nächte“, sagt er. „Eine Wiedereröf­fnung im Mai ist für uns jetzt eine wirklich gute Perspektiv­e.“

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ARCHIVFOTO: BAUER Die Verkehrsüb­erwachung des Ordnungsam­tes kontrollie­rt den ruhenden Verkehr – und damit auch, ob jemand fürs Parken bezahlt hat.

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