AfD wehrt sich gegen den Verfassungsschutz
Kiesgärten sind schädlich, sagen Experten. Eine Stadt hat grüne Gärten zur Pflicht gemacht.
BERLIN (dpa) Die AfD will dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) vom Verwaltungsgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen „Prüffall“zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei. „Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassungsschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht“, erklärte der Parteisprecher. Laut „Süddeutscher Zeitung“soll das BfV nach dem Willen der AfD für jede Wiederholung seiner Äußerung ein Ordnungsgeld bis zu 10.000 Euro zahlen. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln aber grundsätzlich nicht erlaubt. BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidung am 15. Januar öffentlich gemacht.