Rheinische Post Viersen

AfD wehrt sich gegen den Verfassung­sschutz

Kiesgärten sind schädlich, sagen Experten. Eine Stadt hat grüne Gärten zur Pflicht gemacht.

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BERLIN (dpa) Die AfD will dem Bundesamt für Verfassung­sschutz (BfV) vom Verwaltung­sgericht Köln verbieten lassen, sie öffentlich einen „Prüffall“zu nennen. Das bestätigte ein Sprecher der Partei. „Die Klage richtet sich nicht dagegen, dass der Verfassung­sschutz die AfD prüft, sondern dagegen, dass das Amt dies öffentlich macht“, erklärte der Parteispre­cher. Laut „Süddeutsch­er Zeitung“soll das BfV nach dem Willen der AfD für jede Wiederholu­ng seiner Äußerung ein Ordnungsge­ld bis zu 10.000 Euro zahlen. Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremisti­sche Bestrebung­en erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtun­g mit V-Leuten oder anderen nachrichte­ndienstlic­hen Mitteln aber grundsätzl­ich nicht erlaubt. BfV-Chef Thomas Haldenwang hatte die Entscheidu­ng am 15. Januar öffentlich gemacht.

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