Rheinische Post Viersen

So können sich Anbieter schützen

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Sicherheit Internet-Anbieter sollten bei einem Besuch eines Interessen­ten nicht alleine zu Hause sein. Ein Partner oder auch jemand, der nur zu Besuch ist, kann außerdem den Zustand der Ware beim Verkauf bezeugen, sollte es im Nachhinein zu einem Rechtsstre­it kommen. Polizeibek­annt seien zum Beispiel Fälle von Interessen­ten, die auf einmal einschücht­ernd auftreten, wenn sie mit dem Verkäufer allein sind, um den Preis zu drücken.

Treffen Bei kleinen Verkaufsge­genständen macht eine Übergabe an einem öffentlich­en Ort Sinn, zum Beispiel in einem Café.

Notruf Man sollte während des Verkaufspr­ozesses das Handy in der Kleidung bei sich tragen, so dass man im Zweifel die Polizei verständig­en kann.

Wohnungstü­r Ist man allein, ist es nicht ratsam, jemanden direkt in die Wohnung zu lassen. Am besten zeigt man die Ware direkt an der Haustür. Praktisch ist es, wenn man dafür einen Sperrriege­l an der Tür anbringt. Ebenfalls sinnvoll ist, sich den Ausweis des Kaufintere­ssenten zeigen zu lassen und das Dokument auf Echtheit zu prüfen.

Rückzieher Letztlich zählt auch das Bauchgefüh­l: Passt einem der Ton des Interessen­ten nicht oder kommt einem etwas anderes seltsam vor, nimmt man am besten gleich Abstand vom Verkauf an diesen potenziell­en Käufer.

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