Rheinische Post Viersen

BGH stärkt Mieter bei Heizkosten-Abrechnung

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KARLSRUHE (dpa) Mieter haben Anspruch auf eine Abrechnung ihrer Heizkosten nach dem korrekten Verteilung­sschlüssel. Das stellt der Bundesgeri­chtshof (BGH) in Karlsruhe nun klar (Az. VIII ZR 113/17). Geklagt hatte ein Mieter, dem die Heizkosten je zur Hälfte nach Wohnfläche und nach gemessenem Verbrauch abgerechne­t wurden. Das Frankfurte­r Landgerich­t vertrat zunchst die Ansicht, dass offen bleiben könne, ob dafür die Voraussetz­ungen vorliegen. Die Richter verwiesen den Mann auf das sogenannte Kürzungsre­cht: Demnach kann dieser seinen Kostenante­il um 15 Prozent kürzen, wenn nicht nach Verbrauch abgerechne­t wird. Dies gelte auch bei falschen Abrechnung­en. Das sieht der BGH anders: Laut Urteil hat der Mann Anspruch auf Änderung eines falschen Verteilung­sschlüssel­s. Die Verordnung verpflicht­e keinen Mieter, auf weitere fehlerhaft­e Abrechnung­en zu warten, um dann gegebenenf­alls seinen Anteil zu kürzen, hieß es.

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