Lehrer können Hunde von der Steuer absetzen
DÜSSELDORF (dpa) Lehrer können die Kosten für ihren privaten Hund teilweise von der Steuer absetzen, wenn er im Unterricht als „Schulhund“eingesetzt wird. Das hat das Düsseldorfer Finanzgericht entschieden (Az. 1 K 2144/17 E). Im konkreten Fall setzte eine Lehrerin ihren privaten Hund im Unterricht ein. Die Schule werbe aktiv mit ihrem „Schulhundkonzept“, so das Gericht. Die Lehrerin vertrat gegenüber dem Finanzamt die Auffassung, dass die Unterhaltskosten für den Hund als Werbungskosten anzuerkennen seien. Das Gericht gab ihr teilweise recht: Die Hälfte der Kosten seien anzuerkennen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.