Die Rechte der Passagiere
Umbuchung ja Eine Fluglinie muss dem Passagier bei Flugstreichungen eine kostenfreie Umbuchung auf einen anderen Flug ihrer Airline oder einen Rücktritt vom Vertrag anbieten.
Entschädigung nein Passagiere können laut EU-Fluggastrechteverordnung grundsätzlich Entschädigung fordern, diese kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Streiks gelten aber als außergewöhnliche Umstände, bei denen Reisenden in der Regel keine Entschädigung zusteht.