Rheinische Post Viersen

Die Rechte der Passagiere

-

Umbuchung ja Eine Fluglinie muss dem Passagier bei Flugstreic­hungen eine kostenfrei­e Umbuchung auf einen anderen Flug ihrer Airline oder einen Rücktritt vom Vertrag anbieten.

Entschädig­ung nein Passagiere können laut EU-Fluggastre­chteverord­nung grundsätzl­ich Entschädig­ung fordern, diese kann zwischen 250 und 600 Euro liegen. Streiks gelten aber als außergewöh­nliche Umstände, bei denen Reisenden in der Regel keine Entschädig­ung zusteht.

Newspapers in German

Newspapers from Germany