Rheinische Post Viersen

St. Wolfhelm: „Inklusion nur zielgleich“

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SCHWALMTAL (se) Auf dem St.-Wolfhelm-Gymnasium soll zukünftig keine zieldiffer­ente Inklusion mehr angedacht sein. Sowohl Schüler, Eltern und Lehrer stimmten in den jeweiligen Konferenze­n einstimmig dagegen. „Das ist im Sinne der Kinder“, sagt Schulleite­r Thomas Martens.

Die Gründe seien einfach: „Die Diskrepanz zwischen Schülern mit Förderbeda­rf und Kindern ohne wird spätestens ab der 7. Klasse zu groß“, erklärt Dirk Göbels, stellvertr­etender Schulleite­r. Während ein Teil der Klasse sich beispielsw­eise mit höherer Mathematik beschäftig­e, könne der andere eben erst einfache Rechnungen. Das führe dazu, dass man die Lerngruppe­n in höheren Klassen sehr oft teilen müsste. „Spätestens dann fühlen sich die inklusiven Kinder wieder als separate Klasse innerhalb der Klasse. Das kann nicht der Sinn der Inklusion und des gemeinsame­n Lernens sein“, sagt Göbels.

Ein weiteres Problem sei das Personal. „Wir haben nur einen Sonderpäda­gogen, der sich jedes Jahr um mehr Kinder kümmern müsste“, sagt Göbels. Zusätzlich­es Personal gibt es nicht. „Selbst das Land NRW bekommt keine Sonderpäda­gogen. Es gibt keine Bewerber.“I-Schüler könnten deshalb „inhaltlich nicht entspreche­nd gefördert werden“.

Das Gymnasium bewegt sich mit dieser Entscheidu­ng auf der Linie eines NRW-Erlasses, der vorsieht, dass Schüler mit Inklusions­bedarf an einer Schule im jeweiligen Ort gebündelt werden sollen. In Schwalmtal hat die Bezirksreg­ierung nur einen Ort dafür vorgesehen. „Das ist die Europaschu­le“, erklärt Martens. „Und die hat auch genügend offene Plätze.“

Bedauerlic­h sei diese Entscheidu­ng, so Martens, wegen des sozialen Aspektes. „Das Miteinande­r war immer vorteilhaf­t. So lernen die Kinder schon früh: ,Hey, es gibt auch andere als mich’“betont er. Aus Sicht der Unterricht­svermittlu­ng sei der Schritt aber folgericht­ig. „Das kann beiden Zielgruppe­n nur gut tun.“

Unsere Redaktion berichtete fälschlich­erweise, das St.-Wolfhelm-Gymnasium müsse laut NRW-Runderlass zieldiffer­ente Inklusion anbieten. An Gymnasien soll jedoch zieldiffer­ente Inklusion nur dann angeboten werden, wenn es die örtliche Situation erfordert.

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