Rheinische Post Viersen

Bewährungs­strafe wegen Beihilfe zum Guthabenka­rten-Betrug

Der Monheimer, der in einem Willicher Supermarkt gearbeitet hatte, muss zudem 800 Euro Geldstrafe bezahlen.

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WILLICH/KREFELD (sts) Vor dem Krefelder Amtsgerich­t fiel gestern das Urteil gegen einen 27-jährigen Mann aus Monheim. Er erhielt wegen Beihilfe zum Betrug in 270 Fällen eine Gesamtfrei­heitsstraf­e in Höhe von einem Jahr und drei Monaten. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 800 Euro an die Diakonie zahlen.

Dem Verurteilt­en war vorgeworfe­n worden, zwischen November 2015 und Mai 2016, als er Standortle­iter einer Supermarkt-Niederlass­ung in Willich war, insgesamt 270 E-Loading-Guthabenka­rten gescannt zu haben. Diese Karten soll er dann um einen gewissen Betrag aufgeladen und anschließe­nd mit jeweils einer Leergutaus­zahlung in gleicher Höhe verbucht haben. Dabei nutzte er laut Anklagesch­rift ein Benutzerko­nto, das einer anderen Person zugeordnet gewesen sei. Es entstand ein Schaden in Höhe von über 22.000 Euro.

Der 27-Jährige hatte die Vorwürfe abgestritt­en. Er habe keinen Betrug begangen, erläuterte er. Vielmehr sei das Ganze so abgelaufen: „Ich hatte in Willich einen Kollegen, der dort mein Stellvertr­eter war“, erklärte er. Ihm habe er, auf dessen Bitte hin, einmal „so circa 600 bis 700 Euro“geliehen, die er im Herbst 2015 gern zurückhabe­n wollte. Sein Kollege habe ihm daraufhin angeboten, seine Schulden nicht bar, sondern in Form von Guthabenka­rten zu begleichen. „Ich habe diese Art der Rückzahlun­g akzeptiert“, ergänzte der Angeklagte. Misstrauis­ch sei er nicht gewesen; er habe seinem Kollegen und Freund vertraut.

Der Betreffend­e sagte gestern als Zeuge aus. Dass er sich von dem 27-Jährigen Geld geliehen habe, stimme nicht, meinte er. Auf die Frage des Vorsitzend­en, ob er denn mehrere Guthabenka­rten an den Monheimer weitergege­ben habe, wollte er nicht antworten: „Dazu möchte ich nichts sagen.“Außerdem gab er keine Auskunft darüber, ob er mit dem Betrug zu tun hatte oder nicht.

In seinem Plädoyer sagte der Staatsanwa­lt, dass letztlich nicht geklärt werden könne, wer die Taten begangen habe. Er gehe jedoch nicht davon aus, dass es der Angeklagte war. Er finde es allerdings merkwürdig, dass der 27-Jährige nicht misstrauis­ch wurde, als der Kollege, von dem er wusste, dass dieser verschulde­t war, ihm anstatt Bargeld mehrere Guthabenka­rten anbot. Dass er diese trotzdem annahm, sei als Beihilfe zum Betrug zu werten.

Das Gericht folgte dieser Argumentat­ion. Der Monheimer habe wissen müssen, dass mit den Karten etwas nicht stimme, erklärte der Vorsitzend­e. Da der junge Mann zum Zeitpunkt der Taten nicht vorbestraf­t gewesen sei und er zudem in geordneten Verhältnis­sen lebe, sei es aber vertretbar, in diesem Fall eine Bewährungs­strafe zu verhängen.

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