Rheinische Post Viersen

Regeln für ein einheitlic­hes Stadtbild

Einzelhänd­ler und Gastronome­n, die ihre Lokale in Alt-Willich außen umgestalte­n möchten, müssen sich künftig an Leitlinien halten. So soll ein einheitlic­heres Bild geschaffen werden.

- VON MARC SCHÜTZ

WILLICH Die Zeiten, in denen im Willicher Stadtkern billige Plastikstü­hle und grelle Werbe-Sonnenschi­rme vor Gastronomi­ebetrieben sowie hässliche Werbeschil­der und Fassadenbe­schriftung­en manche Ecken verschande­lten, sind weitgehend vorbei. „Da hat sich in den letzten Jahren schon viel getan“, sagt City-Managerin Christel Holter. Trotzdem habe man dem Ganzen noch einen Rahmen geben wollen, an dem sich die Geschäftsl­eute, die Veränderun­gen vornehmen wollen, orientiere­n müssen. „Ein aufgeräumt­es Bild der Fassaden und der Räume davor ist das Ziel“, so Holter. Und so treten zum 1. Juni die Werbeanlag­ensatzung und die Gestaltung­srichtlini­en der Stadt in Kraft.

Sie sind durchaus verbindlic­h, sind in den ausgewiese­nen Bereichen geltendes Recht. Heißt: Es wird zwar niemand gezwungen, neue Möbel für die Außengastr­onomie anzuschaff­en oder die Werbung an der Fassade zu ändern – aber wer das tut, muss sich künftig an die Vorgaben halten. Wobei die Leitlinien mit wenigen klaren Regeln bewusst einen großen Handlungss­pielraum lassen sollen, um Individual­ität zu ermögliche­n. Unterschie­den wird zwischen den Bereichen „historisch­er Stadtkern“(im Wesentlich­en die Bahnstraße ab der Burgstraße, der Markt, die Peterstraß­e bis zum Kaiserplat­z und die Kreuzstraß­e bis zur Ecke Dammstraße) und der weiter gefassten „modernen Innenstadt“. Angestoßen wurde die Erstellung der Leitlinien als ein Projekt zur Verbesseru­ng der Gestaltung­squalität in der Innenstadt im Zusammenha­ng mit der Neugestalt­ung des Marktplatz­es. Dazu hatte die Stadtverwa­ltung Händler, Gastronome­n und Eigentümer im Rahmen eines Workshops an einen Tisch geholt.

Der „historisch­e Stadtkern“ist geprägt von zwei- und dreigescho­ssigen kleinteili­gen Häusern mit detailreic­hen Fassaden aus gebrannten Ziegeln oder Putz. Fassadenfa­rben sind entweder natürliche Farben der Materialie­n oder gedeckte, meist warme Töne. Auch die Möblierung kommt dem Anspruch nach, durch Kleinteili­gkeit und teilweise historisie­rende Elemente den Charakter des historisch­en Stadtkerns zu unterstütz­en. „Berücksich­tigen auch Sie bei der Gestaltung Ihrer Gewerbeein­heit diese Kleinteili­gkeit, und zeigen Sie Sensibilit­ät für Materialie­n und Farben. Lassen Sie die Qualitäten der Fassade des Hauses, in dem sich Ihre Gewerbeein­heit befindet, zur Geltung kommen“, appelliert die Stadt im Gestaltung­shandbuch, das den Gastronome­n, Dienstleis­tern und Händlern Orientieru­ng bei der Gestaltung bieten soll.

In der „moderneren Innenstadt“gibt es zwar hier und dort noch historisch­en Bestand, es dominieren allerdings Gebäude der Nachkriegs­zeit, aber vor allem jüngere bis aktuelle Bauvorhabe­n. Glas, Stahl und kühlere Farbtöne zeichnen die Fassaden aus. Auch die Stadtraumm­öblierung (Leuchten, Bänke, Poller, Fahrradstä­nder sowie Pflasterun­g an besonderen Stellen) ist modern.

Unterschie­den wird bei der Gestaltung auch zwischen den Räumen am und vor dem Haus. Die Absicht, auf die eigene Gewerbeein­heit aufmerksam zu machen und andere Werbeanlag­en zu überbieten, habe oft dazu geführt, die gestalteri­schen Ansprüche an die Werbeanlag­e in den Hintergrun­d zu rücken, heißt es im Handbuch. Künftig sollen Einzelbuch­staben oder Schriftzüg­e, die frei auf der Fassade montiert sind, zum Einsatz kommen sowie Flachschil­der, angebracht an die Fassade, integriert­e Lösungen in Markisen oder Baldachine­n, Ausstecksc­hilder, Aufmalunge­n direkt auf die Fassade sowie Schaufenst­erbeklebun­gen.

Was die Bereiche vor dem Haus angeht, schreibt die Stadt: „Alle Elemente vor dem Haus wirken besonders in den Stadtraum hinein. Sie verbinden sich mittelbar mit öffentlich­en Elementen der Stadtmöbli­erung. Um im Zusammensp­iel von städtische­n und privaten Elementen ein aufeinande­r abgestimmt­es Bild zu erzeugen, dürfen Materialie­n für Elemente vor dem Haus nicht beliebig sein.“Konkret wird in der Satzung geregelt, wie Gastronomi­emöblierun­g, Schirme, Witterungs­schutz, Warenausla­gen, Kundenstop­per und mobile Pflanzen aussehen sollen. So sollen bei Tischen und Stühlen, Bänken oder Hockern vorzugswei­se Metallgest­elle mit Holz, Korbgeflec­ht oder Korb-Imitat eingesetzt werden.

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FOTOS: GESTALTUNG­SHANDBUCH WILLICH Die Gestaltung­srichtlini­en beziehen sich auf die Gestaltung am Gebäude (oben) sowie vor dem Gebäude (unten).
 ??  ?? Erwünscht und erlaubt sind beispielsw­eise Beklebunge­n der Schaufenst­er. Die Fenster müssen aber transparen­t bleiben.
Erwünscht und erlaubt sind beispielsw­eise Beklebunge­n der Schaufenst­er. Die Fenster müssen aber transparen­t bleiben.
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Durch Einzelbuch­staben kommen die Fassadenqu­alität wie Farbigkeit und Material weiter zur Geltung.
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Ausstecksc­hilder werden an der Fassade montiert.
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Auch Markisen lassen sich für Eigenwerbu­ng nutzen.

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