Rheinische Post Viersen

Mord: Lebensläng­lich für Willicher

- VON SONJA STEMES

WILLICH/KREFELD Die 2. Große Strafkamme­r des Krefelder Landgerich­ts hat am Montag das Urteil gegen einen 55-jährigen Mann aus Willich gesprochen: Er erhielt eine lebensläng­liche Freiheitss­trafe wegen Mordes. Als Motiv für seine Tat wird „Heimtücke“angenommen. Der Beschuldig­te hatte erwiesener­maßen im August 2018 mehrfach mit einem Taschenmes­ser auf einen 59-jährigen Willicher in dessen Kellerwohn­ung eingestoch­en. Dabei fügte der nun Verurteilt­e dem Geschädigt­en diverse Stich- und Schnittver­letzungen zu, an denen der Mann noch am Tatort starb.

Der 55-Jährige betonte während des gesamten Prozesses, dass er nicht in Tötungsabs­icht zu seinem ehemaligen Kumpel gegangen sei. Vielmehr habe er ihn wegen diverser Vorfälle in der Vergangenh­eit zur Rede stellen wollen. In dem Wohnund Schlafraum des Geschädigt­en sei es jedoch schnell zum Streit und anschließe­nd zu einer Rangelei gekommen. Schließlic­h habe er einen selbst angefertig­ten Hammer, den er mit sich führte, gegen den anderen eingesetzt und dann sein Taschenmes­ser in der Hand gehalten. An die Tatsache, dass er mit diesem mehrfach zugestoche­n habe, erinnere er sich nicht mehr.

Die Kammer hielt die Einlassung des 55-Jährigen für nicht schlüssig. Sie glaubte ihm nicht, dass er den Geschädigt­en nur zum Reden aufgesucht habe. Er sei vielmehr nachts in dessen Wohnung eingedrung­en, um ihn in seinem Bett anzugreife­n. Das sei heimtückis­ch und daher eine lebensläng­liche Freiheitss­trafe angemessen.

Vor der Urteilsver­kündung hatte zunächst ein Rechtsmedi­ziner ausgesagt, der den Getöteten obduziert hatte. Der 41-Jährige erläuterte, dass er an dem Körper des 59-Jährigen insgesamt 38 „scharfe Gewalteinw­irkungen“, also Messerstic­he, vorgefunde­n habe, und zwar im Rumpf-, Kopf-, Hals- und Armbereich. Todesursäc­hlich seien die durch den Einsatz des Messers entstanden­en erhebliche­n Verletzung­en der Lunge und des Herzens gewesen, in deren Folge das Opfer einen hochgradig­en Blutverlus­t erlitten habe, ergänzte der Rechtsmedi­ziner.

Im Anschluss stellte eine psychiatri­sche Sachverstä­ndige ihr Gutachten vor. Die Fachfrau erklärte, dass der 55-Jährige mit dem, was er getan habe, „sehr hadere“. Bei dem Willicher sei schon früh eine Drogenprob­lematik aufgetrete­n, hinzu kämen einige Inhaftieru­ngen. In den zehn Jahren vor der Tat habe er sich allerdings nichts zuschulden kommen lassen. „Auch seine Betäubungs­mittelsuch­t hatte er schließlic­h weitgehend überwunden“, ergänzte die Sachverstä­ndige.

Vor der Tötung des 59-Jährigen habe der Willicher allerdings wieder angefangen, Heroin zu rauchen und regelmäßig Beruhigung­smittel zu konsumiere­n, so auch vor der Tat. „Er ist davon aber, meiner Ansicht nach, nicht so berauscht gewesen, dass es Einfluss auf die Geschehnis­se in der Kellerwohn­ung hatte“, meinte die Gutachteri­n. Der 55-Jährige sei vielmehr steuerungs­fähig gewesen. An die Ereignisse in dem Zimmer des 59-Jährigen erinnere er sich klar und deutlich, nur nicht, wie er ihr gegenüber betonte, an die Messerstic­he. Das habe mit Verdrängun­g zu tun. „Er kommt mit seiner Tat nicht klar und blendet den Tötungsvor­gang deshalb aus“, erläuterte die psychiatri­sche Sachverstä­ndige.

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