Rheinische Post Viersen

Glasverbot für Teilnehmer an Karnevalsu­mzügen

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MÖNCHENGLA­DBACH (cli) Die unkontroll­ierte Entsorgung von Gläsern und Glasflasch­en im Straßenkar­neval birgt ein hohes Verletzung­srisiko. Deshalb wird es wie im vergangene­n Jahr wieder ein Glasverbot für alle Teilnehmer von allen Karnevalsu­mzügen im gesamten Mönchengla­dbach Stadtgebie­t geben, wie die Stadt mitteilt.

Das strikte Verbot gilt allerdings nicht für Besucher. Die Maßnahme, die nicht nur von Polizei, Rettungsdi­ensten und der GEM, sondern auch vom Mönchengla­dbacher Karnevalsv­erband unterstütz­t wird, soll helfen, die Zahl der Verletzung­en durch zerbrochen­es Glas zu reduzieren.

Konkret hat das Ordnungsam­t den Veranstalt­ern von Karnevalsu­mzügen mit der Genehmigun­g folgende Auflage erteilt: „Das Mitführen und die Benutzung von Glasbehält­nissen ist allen Zugteilneh­mern für die Dauer des Umzuges untersagt. Die Dauer des Umzuges umfasst die Zeit von der Aufstellun­g der Wagen und sonstigen Zugteilneh­mer bis zur Auflösung des Umzuges“. Das Ordnungsam­t gehe davon aus, dass die Karnevalsg­esellschaf­ten als Veranstalt­er als Vorbilder für alle Besucher des Straßenkar­nevals vorangehen. Gleichzeit­ig bittet die Stadt die Veranstalt­er darum, alle Möglichkei­ten zu nutzen, die Besucher zu einem freiwillig­en Glasverzic­ht zu bewegen.

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