Rheinische Post Viersen

Abschaffen

Kleingeld

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Der Abschaffun­g der Ein- und Zwei-Cent Münzen ist grundsätzl­ich zuzustimme­n. Aber nur, wenn an der Kasse zum Bezahlen mit Bargeld ehrlich auf volle fünf oder zehn Cent auf- und abgerundet würde. So würden sich aus der Rechnungss­umme von beispielsw­eise 58 bis 62 glatte 60 Cent und aus 63 bis 67 glatte 65 Cent ergeben. Der Verlust oder Gewinn sowohl für Käufer und Verkäufer eines einmaligen Einkaufs würde für den Einzelnen maximal plus oder minus zwei Cent betragen. Schon innerhalb kürzester Zeit würde sich alles ausgleiche­n.

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