Nähe zu vier Mordmerkmalen
Urteil 2017 hatte die Kammer am Landgericht festgestellt, dass die Tat des angeklagten Martin S. eine Nähe zu vier Mordmerkmalen aufweise. Der Bundesgerichtshof sieht dies im Urteil nicht ausreichend begründet.
Urteil 2017 hatte die Kammer am Landgericht festgestellt, dass die Tat des angeklagten Martin S. eine Nähe zu vier Mordmerkmalen aufweise. Der Bundesgerichtshof sieht dies im Urteil nicht ausreichend begründet.