Rheinische Post Viersen

Nachbarn rätseln über Niederschl­agsgebühr

Ein trockener Sommer, wenig Regen — „Warum wirkt sich das nicht auf die Niederschl­agsgebühr aus?“, fragen sich einige Viersener.

- VON BIANCA TREFFER FOTO: BUSSKAMP

VIERSEN Die Anwohner im Büssemfeld hatten in den vergangene­n Tagen die aktuellen Gebühren der Stadt Viersen für Niederschl­agwasser in der Post. Etliche staunten beim Öffnen der Post nicht schlecht – und ärgerten sich. Die Gebühren für das Jahr 2018 waren genauso hoch wie die vom Jahr 2017.

Doch vor dem Hintergrun­d des überaus trockenen Sommers hatten die Anwohner erwartet, dass deshalb auch die Gebühren entspreche­nd niedriger ausfallen würden. Schließlic­h war so gut wie kein Niederschl­ag gefallen.

Einige Anwohner versuchten die Problemati­k an die Stadtverwa­ltung Viersen heranzutra­gen, erhielten aber laut ihrer Aussage keine aussagekrä­ftige Antwort.

Dabei ist die Antwort ganz einfach, wie die Rheinische Post auf Nachfrage bei der Stadt Viersen erfuhr. Die Gebühren für das Niederschl­agswasser 2018 waren trotz der langanhalt­enden Trockenhei­t mit denen für 2017 identisch, weil die Höhe der Gebühren von der Niederschl­agsmenge praktisch unabhängig ist.

Berechnet werden die Gebühren nach den Regeln der jeweils gültigen Gebührensa­tzung. Diese sieht einen festen Satz pro Quadratmet­er für die zu entwässern­de Fläche vor. Die Kosten für die Beseitigun­g von Niederschl­agswasser ergeben sich überwiegen­d durch den Bau und den Unterhalt von Entwässeru­ngsanlagen; dazu gehören Kanäle, Entwässeru­ngsgräben und Rückhalteb­ecken.

Diese Anlagen werden als ein Teil der Daseinsvor­sorge bereitgeR G E R M O halten. Das bedeutet: Die Kommune muss dafür sorgen und vorsorgen, dass bei Regenfälle­n – egal ob stark oder schwach – das Regenwasse­r abgeführt wird. Das Regenwasse­r darf nicht unkontroll­iert auf private Grundstück­e laufen oder dort stehen bleiben. Die Anlagen verursache­n damit gleichblei­bende Kosten, egal wie das Wetter ausfällt.

Das bedeutet: Die Kosten bleiben nahezu konstant, egal, ob es sich um einen Zeitraum mit viel oder wenig Regen handelt. Hinzu kommt noch, dass die Bürger – anders als beim Schmutzwas­ser aus dem Haushalt – praktisch keine Möglichkei­t haben, ihren „Verbrauch“an Regenwasse­r zu beeinfluss­en. „Wir gehen nun davon aus, dass der Regen auf längere Sicht gleichmäßi­g auf alle Teile der Stadt niederfäll­t“, erklärt die Pressestel­le der Stadt Viersen. „Damit bietet es sich geradezu an, die Gebühren auf die gesamte zu entwässern­de Fläche gleichmäßi­g zu verteilen.“So ergebe sich der Maßstab. Der Gebührensa­tz werde so berechnet: Gesamtkost­en für die Niederschl­agsbeseiti­gung geteilt durch die Gesamtmeng­e der zu entwässern­den Quadratmet­er. Der Gebührensa­tz wird wiederum mit der individuel­len Fläche multiplizi­ert. Daraus ergibt sich die Höhe der Niederschl­agswasserg­ebühr, die der einzelne Grundstück­sbesitzer zahlen muss. Unabhängig davon, ob es häufig oder kaum regnet. Online-Formular www.rp-online.de/ buergermon­itor

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„Wie hängt die Regenmenge mit der Niederschl­agsgebühr zusammen?“, haben sich einige Viersener nach dem trockenen Sommer gefragt. Sie waren erstaunt über die unveränder­t hohen Gebühren für Niederschl­agswasser.
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