Nachbarn rätseln über Niederschlagsgebühr
Ein trockener Sommer, wenig Regen — „Warum wirkt sich das nicht auf die Niederschlagsgebühr aus?“, fragen sich einige Viersener.
VIERSEN Die Anwohner im Büssemfeld hatten in den vergangenen Tagen die aktuellen Gebühren der Stadt Viersen für Niederschlagwasser in der Post. Etliche staunten beim Öffnen der Post nicht schlecht – und ärgerten sich. Die Gebühren für das Jahr 2018 waren genauso hoch wie die vom Jahr 2017.
Doch vor dem Hintergrund des überaus trockenen Sommers hatten die Anwohner erwartet, dass deshalb auch die Gebühren entsprechend niedriger ausfallen würden. Schließlich war so gut wie kein Niederschlag gefallen.
Einige Anwohner versuchten die Problematik an die Stadtverwaltung Viersen heranzutragen, erhielten aber laut ihrer Aussage keine aussagekräftige Antwort.
Dabei ist die Antwort ganz einfach, wie die Rheinische Post auf Nachfrage bei der Stadt Viersen erfuhr. Die Gebühren für das Niederschlagswasser 2018 waren trotz der langanhaltenden Trockenheit mit denen für 2017 identisch, weil die Höhe der Gebühren von der Niederschlagsmenge praktisch unabhängig ist.
Berechnet werden die Gebühren nach den Regeln der jeweils gültigen Gebührensatzung. Diese sieht einen festen Satz pro Quadratmeter für die zu entwässernde Fläche vor. Die Kosten für die Beseitigung von Niederschlagswasser ergeben sich überwiegend durch den Bau und den Unterhalt von Entwässerungsanlagen; dazu gehören Kanäle, Entwässerungsgräben und Rückhaltebecken.
Diese Anlagen werden als ein Teil der Daseinsvorsorge bereitgeR G E R M O halten. Das bedeutet: Die Kommune muss dafür sorgen und vorsorgen, dass bei Regenfällen – egal ob stark oder schwach – das Regenwasser abgeführt wird. Das Regenwasser darf nicht unkontrolliert auf private Grundstücke laufen oder dort stehen bleiben. Die Anlagen verursachen damit gleichbleibende Kosten, egal wie das Wetter ausfällt.
Das bedeutet: Die Kosten bleiben nahezu konstant, egal, ob es sich um einen Zeitraum mit viel oder wenig Regen handelt. Hinzu kommt noch, dass die Bürger – anders als beim Schmutzwasser aus dem Haushalt – praktisch keine Möglichkeit haben, ihren „Verbrauch“an Regenwasser zu beeinflussen. „Wir gehen nun davon aus, dass der Regen auf längere Sicht gleichmäßig auf alle Teile der Stadt niederfällt“, erklärt die Pressestelle der Stadt Viersen. „Damit bietet es sich geradezu an, die Gebühren auf die gesamte zu entwässernde Fläche gleichmäßig zu verteilen.“So ergebe sich der Maßstab. Der Gebührensatz werde so berechnet: Gesamtkosten für die Niederschlagsbeseitigung geteilt durch die Gesamtmenge der zu entwässernden Quadratmeter. Der Gebührensatz wird wiederum mit der individuellen Fläche multipliziert. Daraus ergibt sich die Höhe der Niederschlagswassergebühr, die der einzelne Grundstücksbesitzer zahlen muss. Unabhängig davon, ob es häufig oder kaum regnet. Online-Formular www.rp-online.de/ buergermonitor