Hygienemängel: Kreis schließt Wohnheim
Die Heimaufsicht des Kreises Viersen hatte schon länger Probleme mit der Einrichtung für Patienten, die beatmet werden müssen. Mängel wurden trotz Anordnung und Bußgeldbescheiden jedoch nicht beseitigt.
WILLICH Der Anblick, der sich Anwohnern des Bonnenrings in Wekeln am späten Dienstagabend bot, war gespenstisch: Krankenund Rettungswagen sowie Lkw fuhren vor, Einsatzkräfte in gelben und weißen Ganzkörper-Schutzanzügen samt Mundschutz und Brille liefen ins Haus, in dem sich eine Wohngemeinschaft für Patienten befindet, die teilweise beatmet werden müssen. Der Grund für die Aktion, an der 110 Mitarbeiter von Sozial- und Gesundheitsamt des Kreises Viersen sowie von DRK und Feuerwehren aus dem gesamten Kreisgebiet beteiligt waren: Der Kreis Viersen als zuständige Ordnungsbehörde hat die Einrichtung geschlossen. Denn gravierende Mängel waren trotz Aufforderung bis Montag nicht beseitigt worden. Die Patienten wurden in Einrichtungen in Viersen, Krefeld und Gladbeck gebracht.
Bereits am 24. Januar hatte der Medizinische Dienst der Krankenkassen die Einrichtung kontrolliert und dabei gravierende Mängel festgestellt. Der hygienische Zustand der Einrichtung war so unzureichend, dass eine komplette Grundreinigung erforderlich war. Der Umgang mit sterilen Medizinprodukten war nicht fachgerecht. Teilweise wurde Einwegmaterial mehrfach verwendet. Bei der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass dem Personal grundlegende hygienische Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nicht bekannt waren. Außerdem wurde festgestellt, dass Protokolle nicht ordnungsgemäß geführt wurden, Dienstpläne und Dokumentationen nicht schlüssig waren und Personal nicht durchgehend ausreichend qualifiziert war. „Schon in der Vergangenheit waren deswegen Anordnungen sowie Bußgeldbescheide erlassen worden“, teilte der Kreis Viersen am Mittwoch mit. Zudem habe es vereinzelte allgemeine Hinweise auf die Zustände in der Einrichtung gegeben.
Der Kreis ordnete daraufhin an, dass bestimmte Tätigkeiten – wie Wäscheaufbereitung oder Reinigungsleistung – von externen, zertifizierten Dienstleistern wahrgenommen werden müssen. Außerdem sollte unverzüglich eine umfassende Grundreinigung vorgenommen werden – und zwar eigenverantwortlich vom Betreiber. „Bei der erneuten Begehung mit Gesundheitsamt und Heimaufsicht wurde festgestellt, dass die Mängel nicht beseitigt wurden. So war das Reinigungsunternehmen beispielsweise nicht für Altenheime zertifiziert und somit fachlich nicht geeignet“, so der Kreis.
Die angestellten Pflegekräfte waren bei der Schließung am Dienstagabend zum größten Teil fassungslos, sprachen teilweise kaum Deutsch, sodass fortan mitgebrachte Pfleger die Verantwortung für die Patienten übernehmen mussten. Die Leitung der Einrichtung war auf Tauchstation, auch ein Anwalt war nicht am Ort. Im Düsseldorfer Betrieb des Unternehmens ging am Mittwoch niemand ans Telefon, die Internetseite des Unternehmens „befindet sich im Umbau“.
Vor der Verlegung in andere Einrichtungen wurden die Patienten von Ärzten untersucht. Alle Patienten hatten einen Luftröhrenschnitt, so Kreissprecher Markus Wöhrl. „Einige wurden darüber beatmet, andere konnten selbst atmen.“Die meisten Angehörigen oder gesetzlichen Betreuer der Patienten waren während der Verlegung in der Einrichtung. „Weil für die Patienen und ihre Angehörigen solche Situationen belastend sind, standen für die Betreuung sieben Notfallseelsorger bereit“, sagte Wöhrl.
Nicht nur die Patienten selbst, sondern auch deren persönliche Gegenstände und medizinische Geräte sowie Patientenakten und Medikamente wurden mitgenommen – ein enormer logistischer Aufwand, zumal hohe Hygienestandards eingehalten werden mussten. Hinter vorgehaltener Hand wurde hier und da allerdings auch Kritik am Vorgehen des Kreises laut: So sollen die Pflegebetten nicht durch die Türen gepasst haben, weshalb die Feuerwehr diese erst habe zerlegen müssen. Manchem war unverständlich, wieso die Verlegung abends stattfand. Dazu der Kreis: „Der Einsatz musste gründlich vorbereitet werden. Es war eine große logistische Herausforderung, passende Ersatzeinrichtungen zu finden und einen professionellen Transport mit qualifizierten Kräften und entsprechenden Fahrzeugen zu organisieren.“
Das Unternehmen, das die Beatmungs-Wohngemeinschaft betrieben hat, gibt es seit 2011. „Wenn die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Wiederzulassung geprüft werden“, teilte der Kreis Viersen weiter mit.